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recht.de :: Thema anzeigen - Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man tun?
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Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man tun?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
Ja! Nachts sind leider keine Richter da

Und was ist mit dem richterlichen Notdienst?

Casimir hat folgendes geschrieben::
und meistens schliessen die sich tagsüber den Ausührungen der anordnenden Ermittlungsbeamten an.

Und wenn nicht?

Und seit wann darf das ein Ermittlungsbeamter?
Müsste das nicht mindestens ein Staatsanwalt sein?
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt nicht wieder diese Diskussion...die hatten wir erst mit Herrn Ritter, lang, lang ist's her...

In meinem BL gibt es in der überwiegenden Zahl der AG Bezirke (wenn nicht sogar in allen) nachts keinen richterlichen Notdienst für derlei Entscheidungen!

Zitat:
Und seit wann darf das ein Ermittlungsbeamter? Müsste das nicht mindestens ein Staatsanwalt sein?


Ich rufe den StA an, der ruft den Richter an...was erzählt der StA jetzt dem Richter? Richtig, die Ausführung des kleinen, doofen Ermittlungsbeamten!
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Alles wird gut.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
In meinem BL gibt es in der überwiegenden Zahl der AG Bezirke (wenn nicht sogar in allen) nachts keinen richterlichen Notdienst für derlei Entscheidungen!

Der Richtervorbehalt gilt also nicht bundesweit?
Und Bürgerrechte dürfen mit Füssen getreten werden, nur weil man im Wald wohnt?

Ist schliesslich nicht das Problem des Betroffenen, wenn die Polizei sich rechtswidrig verhält, nur weil sie keinen Richter ans Telefon bekommt.
Ich würde das gerichtlich überprüfen lassen ...
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Der Richtervorbehalt gilt also nicht bundesweit?
Und Bürgerrechte dürfen mit Füssen getreten werden, nur weil man im Wald wohnt?

Doch, der Richtervorbehalt gilt bundesweit. Bundesweit beseht aber auch die Möglichkeit, bei nichterreichen eines Richters, unter bestimmten Umständen die Maßnahme bei Gefahr im Verzug als Polizist anzuordnen.
Und auch hier, im bevökerungsreichsten Bundesland, wird das nachts genauso gemacht. Das hat nix mit im Wald wohnen gemacht, sondern damit, dass dies durch die Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften gewollt ist.
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Ist schliesslich nicht das Problem des Betroffenen, wenn die Polizei sich rechtswidrig verhält, nur weil sie keinen Richter ans Telefon bekommt.

Gefahr im Verzug ist nicht rechtswidrig, sondern gesetzlich festgelegt!
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 01:11    Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
Läuft die Verbringung zur Blutabnahme unter § 127 Abs. 2 StPO?

Nein, die Freiheitsentziehung (einschließlich der Verbringung zur Wache) ist durch den §81a StPO stelbst abgedeckt.


Muss meine Antwort selbst korrigieren, bzw. etwas dazu anmerken:
Habe diese Woche, erstmals, ein Gerichtsurteil bzgl. einer Blutentnahme gelesen, in dem die Richter tatsächlich die Verbringung zur Wache mittels §127 StPO und nciht durch den §81a StPO selbst als Rechtsgrundlage für die Freiheitsentziehung aufführen.
Was der bloße Wunsch, bei nicht vorhandenem Richterentscheid für eine Blutprobe (weil ja nunmal keine Standleitung zwischen jedem Funkstreifenwagen und irgendeinem Richter besteht), einfach meiner Wege ziehen zu wollen aber mit Flucht zu tun hat, hat sich mir bisher verschlossen.
Den davon schreiben die Richter. Ich such morgen nochmal das Aktenzeichen des Urteils raus und schau mal, ob ich das Ding auch irgendwo im Netz finde...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mal was nettes zum richterlichen Bereitschaftsdienst: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/28/richter-nur-eingeschrankt-bereit/
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
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BeitragVerfasst am: 02.03.09, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu könnte ich eine Anekdote zum Besten geben. Der werte Herr Richter wird nach Verkehrsunfall mit Trunkenheit angerufen und um die Anordnung einer Blutentnahme gebeten. Hierauf antwortet er, der Bereitschaftstaatsanwalt möge hierzu einen Antrag stellen. Dieser konnte telefonisch nicht erreicht werden. Was nun? Eile war geboten, also Entschidung in eigener Regie. Fazit: Die Blutprobe wurde auch ohne richterliche Anordnung genommen und der Führreschein einbehalten. Soviel zum Richtervorbehalt. In meinen Augen sollten viele Richter erst einmal ihre Hausaufgaben machen.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:27    Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
Läuft die Verbringung zur Blutabnahme unter § 127 Abs. 2 StPO?

Nein, die Freiheitsentziehung (einschließlich der Verbringung zur Wache) ist durch den §81a StPO stelbst abgedeckt.


Muss meine Antwort selbst korrigieren, bzw. etwas dazu anmerken:
Habe diese Woche, erstmals, ein Gerichtsurteil bzgl. einer Blutentnahme gelesen, in dem die Richter tatsächlich die Verbringung zur Wache mittels §127 StPO und nciht durch den §81a StPO selbst als Rechtsgrundlage für die Freiheitsentziehung aufführen.
Was der bloße Wunsch, bei nicht vorhandenem Richterentscheid für eine Blutprobe (weil ja nunmal keine Standleitung zwischen jedem Funkstreifenwagen und irgendeinem Richter besteht), einfach meiner Wege ziehen zu wollen aber mit Flucht zu tun hat, hat sich mir bisher verschlossen.
Den davon schreiben die Richter. Ich such morgen nochmal das Aktenzeichen des Urteils raus und schau mal, ob ich das Ding auch irgendwo im Netz finde...

Das Aktenzeichen würde mich schon interessieren. Denn Absatz 1 ist (ebenso wie der §163b StPO) nur anwendbar bis die Identität geklärt ist und für Absatz 2 müßten Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls vorliegen. Ich habe schon ein paar Zweifel daran, dass eine Trunkenheitsfahrt und die Gefahr, dass die Spuren nicht mehr nachweisbar sind, Untersuchungshaft rechtfertigen würden, wenn der Richter das anders sieht, wäre die Argumentation aber auch die Fallkonstellation interessant. Ansonsten wäre hinsichtlich der praktischen Anwendung noch zu bedenken, dass der §127 StPO nur bei Straftaten, nicht aber bei Ordnungswidrigkeiten anwendbar ist (siehe §46 III OWiG); für Fälle, bei denen die Polizei nur wenig mehr als 0,5 Promille vermutet, braucht es also eine andere Rechtsgrundlage.
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JamreQ
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:08    Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::

Fakt ist, an der Pupillenreaktion kann man i.d.R. erkennen, ob jemand BtM konsumiert hat. (somit ist das wenigstens ein Indiz).


Das ist so nicht richtig. Ich hab noch nie welche konsumiert, und mir wird oft gesagt dass meine Pupillen angeblich darauf hinweisen dass ich es hätte.

Von daher find ich das mit den Hakennasen gar nicht mal so weit hergeholt oder auch unpassend. Es war ja früher leider als Indiz hergenommen worden. Denke kaum dass der TE damit ausdrücken wollte dass er rassistisch ist. Nur dass das ein ungeeignetes Mittel ist um schlüssig einen Verdacht zu begründen, auf was auch immer.

Meine Pupillen sehen immer so aus. Schade dass man da gleich unter Generalverdacht steht.
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"Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
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JamreQ
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

Wenn die Angaben stimmen und diese Vorgehesweise vielfach bei Personen der selben Altersstruktur auftreten und in allen Fällen der Befund letztlich negativ war, dann könnte man die Vermutung äußern, dass die Beamten, mangels Erfahrung oder Sachkunde, mit vorher gebildeter Meinung in die Kontrollen gehen und mit aller Gewalt das ganze Prozedere durchführen.


Ein Verwandter von mir im selben Alter hat das gleiche Problem, er wird immer wieder angehalten und auf Drogen kontrolliert. Dass er noch nie welche genommen hat ist da völlig irrelevant. Wenn man ins vorgefasste Bild passt, scheint man wohl bei manchen Beamten echt Pech gehabt zu haben.
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:30    Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man Antworten mit Zitat

JamreQ hat folgendes geschrieben::

Meine Pupillen sehen immer so aus. Schade dass man da gleich unter Generalverdacht steht.


Der Unterschied ist aber der, dass ihre Pupilen auf Lichteinfall reagieren. Von daher ein unbrauchbarer Vergleich...oder anders gefragt: Wie oft wurden Sie denn schon zur BE gebeten?

Ich wiederhole mich ungern: Die Kollegen, die Drogenkontrollen durchführen, haben sich mit der Materie beschäftigt und kennen sich auch mit typischen Pupillenmustern aus. Alle anderen fragen gar nicht erst danach.

Angemerkt sein muss aber auch: Der Trend geht zur Drogenkontrolle. Als ich vor gar nicht sooo langer Zeit vor 10 Jahren bei dem Verein anfing, habe ich das nie gemacht. Mittlerweile ist man sogar in meiner provinziellen Heimat dazu übergegangen, Polizisten dahin gehend zu schulen und regelmäßig Drogenkontrollen schwerpunktmäßig durchzuführen. Und der Erfolg gibt den Kollegen recht.
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Alles wird gut.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:47    Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man Antworten mit Zitat

JamreQ hat folgendes geschrieben::
Eierhahn hat folgendes geschrieben::

Fakt ist, an der Pupillenreaktion kann man i.d.R. erkennen, ob jemand BtM konsumiert hat. (somit ist das wenigstens ein Indiz).


Das ist so nicht richtig. Ich hab noch nie welche konsumiert, und mir wird oft gesagt dass meine Pupillen angeblich darauf hinweisen dass ich es hätte.


Darum hab ich ja auch geschrieben, dass es ein Indiz für BtM Komsum ist. Allein auf die Pupillenreaktion lässt sich keine Blutprobe begründen...
Außerdem ist die Schlußfolgerung: Meine Pupillen reagieren angeblich genau wie die einer Person, die BtM konsumiert hat, obwohl ich kein BtM konsumiert habe, also kann die Pupillenreaktion kein Indiz für BtM- Konsum sein, einfach falsch...
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.09, 20:10    Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::

Das Aktenzeichen würde mich schon interessieren.

Ich habs lange vor mir hergeschoben, hier ist es nun:
Amtsgericht Waiblingen 5 Ds 60 J 76226/08

In der Begründung heißt es:

Zitat:
Die Durchführung einer Blutprobe ist ein in mehrere Teilakte zerlegbares Geschehen, an desen Anfang die Kontrolle und die Verdachtsschöpfung stehen, das sich danach fortsetzt mit dem Festhalten und Verbringen des Beschuldigten zum Ort der Blutentnahme, mit der Durchführung der Blutentnahme und mit den Untersuchungen und Test, die im Blutentnahmeportokoll festgehalten werden. Sollte dadurch, dass der Beschuldigte sich weigert, sich zum Ort der Blutentnahme bringen zu lassen, die Gefahr einer Verzögerung oder Vereitelung entstehen, so wäre es durch Gefahr im Verzug gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte einer isolierte Anordung, die nur den Gewahrsam betrifft, erteilt. Dies ist aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Blutentnahme zu treffenden Anordnungen sind dem Polizeibeamten oder dem Staatsanwalt nur dann und nur soweit überlassen, wie dies aufgrund der tatsächlichen Umstände unvermeidbar ist.
Im Übrigen kann sich die Polizei bei der Festnahme des fluchtwilligen Beschuldigten in aller Regel auch auf §127 Abs. 1, 2 StPO stützen.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es kann doch nicht so schwer sein, dass im Wechsel mal ein Richter nachts aufbleibt.

Ungeachtet dessen habe ich ein grundsätzliches Problem. Es kann nicht sein, dass der Polizei ohne nähere Anhaltspunkte von jedem eine Blutprobe verlangen kann, nur weil sie meint, jemand habe Drogen genommen. Da dem Beschuldigten ein Mitwirkungsverweigerungsrecht zusteht, kann die Nichtmitwirkung auch nicht als Indiz gewertet werden. Weiter kann die Blutentnahme durch polizeiliche Verfügung nicht der Regelfall sein. Das kann nur bei ganz ungewöhnlichen Umständen zulässig sein (wo mir jetzt keine einfallen). Eine Gefahr ist "im Verzug", wenn zB jemand eine Tür eintritt, um eine Geisel zu befreien, nicht jedoch, wenn man eine reguläre Blutentnahme durchführt, wo es ohne Probleme möglich ist, einen Richter vorher zu fragen. Ich vermute, dass es wieder an der Zeit ist, dass das BVerfG eine entsprechende Feststellung macht (wie bei Hausdurchsuchungen ohne gerichtlichen Beschluss).

Erforderlichenfalls muss eben der Staat mehr Richter einstellen. Die Amtsgerichte können diese Richter gleich den verschiedenen Polizeirevieren zuweisen (ggf. im monatlichen Wechsel mit Schichtdienst), so dass jedes Revier einen Ansprechpartner tags / nachts hat.
_________________
mfg
Klaus
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
es kann doch nicht so schwer sein, dass im Wechsel mal ein Richter nachts aufbleibt.

Ich vermute, dass es wieder an der Zeit ist, dass das BVerfG eine entsprechende Feststellung macht (wie bei Hausdurchsuchungen ohne gerichtlichen Beschluss).


Das BVerfG hat doch längst entschieden, dass eine durchgehende nächtliche Richterbereitschaft gerade nicht notwendig ist (Beschluss, 15.05.2002, Az. 2 BvR 2292/00).

Zitat:

Erforderlichenfalls muss eben der Staat mehr Richter einstellen.


Ich liebe solche Äußerungen. Haushaltssituation und die Frage, woher das bezahlt werden soll, ist egal. Man muss halt einfach mehr einstellen. Lachen

Gruß
Dea
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