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cerry Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 20.02.09, 19:06 Titel: Ware nach Verkauf defekt |
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Ich habe bei einer Internetauktion einen Drucker privat verkauft. Beim Einpacken für den Versand ist der Drucker aus dem Paketboden gerutscht und fiel zu Boden. Dabei sind einige Teile abgebrochen, so dass er nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Kann man in diesem Fall die Transaktion abbrechen, da der Käufer auch noch nicht bezahlt hat oder hat der Käufer Recht auf Ersatz? Wie ist die Rechtslage?
cerry |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.02.09, 19:14 Titel: |
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Der Verkäufer kann in diesem Fall die Leistung verweigern, der Käufer kann eine bereits erfolge Zahlung zurückverlangen und vom Kauf zurücktreten.
Nachtrag:
Allerdings könnte der Käufer wohl zusätzlich Schadensersatz verlangen... |
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cerry Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 20.02.09, 19:26 Titel: |
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und wenn er auf Ersatz oder Reparatur besteht? Bin ich als privater Verkäufer dazu verpflichtet? Hatte im Angebot den Satz: "Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung" geschrieben. Wie ist die Rechtslage?
cerry |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.02.09, 19:38 Titel: |
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Nun muss ich juristisch doch etwas weiter ausholen:
Wenn es um eine gebrauchte Sache geht, dann muss der Verkäufer auch nur diese vereinbarte Sache liefern.
Kann er das nicht im vereinbarten Zustand, so kann er seinen Teil des Vertrages nach § 275 I BGB verweigern.
Ersatz- und Reparaturwünsche des Käufers fallen somit weg, er kann aber z.B. die Differenz, die ihn eine vergleichbare Sache kostet als Schadensersatz geltend machen und das wohl auch zu recht. |
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cerry Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 20.02.09, 19:47 Titel: |
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vielen Dank für die schnelle Antwort!! Wie genau ist dies zu verstehen :"die Differenz, die ihn eine vergleichbare Sache kostet als Schadensersatz geltend machen" ? Angenommen der Kaufpreis lag bei 10 € , wie viel wäre dann die Differenz? Wie ist die Rechtslage?
cerry |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.02.09, 19:50 Titel: |
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Kaufpreis war 10,-, Ersatzbeschaffung kostet 15,- Differenz=5=Schadensersatz. |
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cerry Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 20.02.09, 20:07 Titel: |
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wie kommt man auf die 15 € ? Etwa so: 10 :2=5, 10+5=15 ??
cerry |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 20.02.09, 20:36 Titel: |
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der K schaut sich um, findet den selben drucker aber nurnoch zum preis von 15 €, d.h. anstatt einen drucker für 10€ zu kaufen muss er sich jetzt einen für 15€ kaufen - schaden/schadensersatz für K also 5€. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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cerry Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 21.02.09, 10:34 Titel: |
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ach so, vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!!
cerry |
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