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Wenn sich zwei Behörden nicht verstehen

 
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 21:19    Titel: Wenn sich zwei Behörden nicht verstehen Antworten mit Zitat

Hallo ,

wie ist es eigentlich, wenn die eine Behörde (BFA) durch eine Diagnose festlegt, dass man nicht mehr seinen Beruf ausüben darf, und die andere Behörde (Agentur für Arbeit) dagegen festlegt, dass der Beruf weiterhin ausgeübt werden darf und Vermittlungsvorschläge schickt ?

Was gilt, oder wie verhält man sich in einem solchen Fall ?


schöne Grüße
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bedanke mich im Namen dritter für gute Ratschläge und Tips und für die dazu verwendete Zeit zur Beantwortung
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SoFa74
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen!

In so einem Fall sollte man das naheliegendste tun: Die Arbeitsagentur schriftlich darüber informieren, dass laut Einschätzung des Gutachters der Rentenversicherung die Ausübung des erlernten Berufes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist und dies mit einer Kopie dieses Gutachtens (Reha-Abschlussbericht oder was auch immer) belegen.

Sollte die Arbeitsagentur dies trotz allem nicht anerkennen, kann man m.W. um eine Vorstellung bei deren ärztlichen Dienst ersuchen, um die Vermittlungsfähigkeit neu feststellen zu lassen. Hierzu sollte man sich allerdings von der Arbeitsagentur beraten lassen.

Oder weiß jemand hier im Forum dazu genaueres?

Gruss,


SoFa74
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hm... normalerweise liegt der Fall eher umgekehrt: Die Arge sagt: der/die kann nicht mehr und fordert zur Rentenantragstellung auf und der RV-Träger sagt: der/die kann noch, Rente jibbet nich, ab zur Arge.

In diesen Fällen der 'divergierenden Leistungsbeurteilung' gibt es eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Arge und der DRV Bund (ob die Regionalträger der beigetreten sind, weiß ich nicht - vermutlich aber schon), nach der die medizinischen Dienste der beiden Leistungsträger sich untereinander kurzschließen und zu einer deckungsgleichen Beurteilung kommen sollen.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 20:52    Titel: das klingt kompliziert Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten/ Beiträge. Doch irgendwie habe ich den Eindruck, dass diese Vereinbarung wohl nur auf dem Papier steht.

schöne Grüße
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 08:24    Titel: Re: Wenn sich zwei Behörden nicht verstehen Antworten mit Zitat

Blautangopferd hat folgendes geschrieben::
.....wenn die eine Behörde (BFA) durch eine Diagnose festlegt.....



Wie lange liegt der Befund zurück, also WANN wurde die Diagnose festgestsellt durch die BFA und seit wann ist die Person bei der ARGE gemeldet ?

Phönix
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 18:22    Titel: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden Antworten mit Zitat

Text
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Zuletzt bearbeitet von Blautangopferd am 21.02.09, 08:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 18:33    Titel: Re: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden Antworten mit Zitat

kompliziert
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Zuletzt bearbeitet von Blautangopferd am 21.02.09, 08:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blautangopferd
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:08    Titel: Re: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden Antworten mit Zitat

kompliziert
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Zuletzt bearbeitet von Blautangopferd am 21.02.09, 08:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 22:16    Titel: Re: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden Antworten mit Zitat

Blautangopferd hat folgendes geschrieben::
In dieser kam ein sehr gutes Angebot eines Unternehmens und der/diejenige mußte aus Geldknappheit annehmen.Es folgte Vertragsverhältnis und das Angebot der Bfa (6-wöchige Belastungserprobung hat der-/diejenige abgelehnt (da keine Aussicht auf Ü-geld wegen zu geringer Bemessung) Der-/diejenige übt jetzt einen Job aus, der eigentl. lt. Befund nicht ausgeübt werden darf .....


Genau das hatte ich zu meinem Bedauern befürchtet. DAMIT sind alle Atteste erst mal hinfällig, könnte ich mir vorstellen. Es ist wie ein stillschweigendes Einverständnis, daß man doch erwerbsfähig ist (100 %). Der Erkrankte hatte hier schwerwiegende "Fehler" (die eigentlich nicht wirklich welche sind, sich aber fatal auswirken können au fseine Einkommens- und Interessenlage) begangen. Nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, empfehle ich eine Wiederbeantragung, Neuaufnahme des Verfahrens unter Hinzuziehung eines Facharztes, der sowohl mit der BFA, als auch mit dem AA zusammenarbeitet. (Ganz wichtig !)
Dann bekämen auch BEIDE Behörden DASSELBE Attest und man wäre sich, egal wie die Attestierung ausgeht, zumindest mal einig, wie weiter zu verfahren ist. (Harz 4 usw.). Dann könnte sich der Erkrankte daran machen, einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung, sofern festgestellt wurde, daß er nur beschränkt arbeitsfähig ist, bei der BFA zu beantragen. (Wichtig und da werden immer wieder Fehler gemacht, sind die Dienstwege und daß man die Reihenfolge beachtet, nach der Anträge laufen sollten.)

LG Phönix
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

und zu einer deckungsgleichen Beurteilung kommen sollen.

Eine schöne Formulierung für "wir würfeln"...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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