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Forderung gerechtfertigt, wenn Zahlung bereits erfolgt??

 
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knopper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:04    Titel: Forderung gerechtfertigt, wenn Zahlung bereits erfolgt?? Antworten mit Zitat

hallo,

folgender Fall, Person A hat eine offene Forderung bei aus einem Mobilfunkvertrag, bei Firma B.
Es verstreicht ein längerer Zeitraum, und er da er das Geld nicht zusammen hat, bezahlt er erst einen Teilbetrag (über 50% der Hauptforderung), und den Rest ca. 3 Monate später.
Ca. 2 Wochen nachdem er die Restzahlung geleistet hat, kommt jedoch ein Brief von einem Inkassobüro, in dem steht das der Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt wurde, und da man ja auf die Mahnungen nicht reagiert habe. Es werden jede menge Gebühren draufgeschlagen und der gesamte Restbetrag aus dem Vertrag (2 Jahresvertrag).

Person A schreibt nun dem Inkassobüro, das er ja die Zahlung an das Mobilfunkunternehmen bereits geleistet hat, und somit keine Forderung mehr besteht. 1 Woche später kommt dann die Antwort, das die Zahlung zu spät war, und zu dem Zeitpunkt ja bereits ein Brief von der Inkassofirma kam, was jedoch nicht der Fall war.
Er soll den gesamten Betrag bezahlen inkl. der Kosten des Inkassobüros, der bereits gezahlte Betrag wurde angerechnet.
Ansonsten wird ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht!

Wie soll sich Person A nun verhalten? Briefe ignorieren? Er hat das Geld nicht und kann es auf keinen Fall bezahlen.

Vielen Dank schon mal
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Reden!

Reden hilft immer!

Schildern Sie dem Inkassobüro Ihre Situation und bieten Sie eine Ratenzahlung an. Darauf gehen Inkassobüros in der Regel immer ein.
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knopper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betrag wurde doch aber schon gezahlt!
Die Begründung des Inkassobüros lautete ja auch, sie erheben die Forderungen weil auf die Mahnungen des Mobilfunkanbieters nicht reagiert wurde.
Das ist so nicht richtig. Es wurde ja reagiert, und zwar noch bevor der Brief des Inkassounternehmens kam!
Ein Anruf beim Mobilfunkunternehmen ergab ja auch das sie die Zahlung erhalten hätten, und das die Kündigung nun nichtig sei.

Wie also verhalten?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

knopper hat folgendes geschrieben::
Es wurde ja reagiert, ..

Vermutlich aber zu spät.

knopper hat folgendes geschrieben::
..und zwar noch bevor der Brief des Inkassounternehmens kam!

Das Inkassounternehmen wird aber zu dem Zeitpunkt, denke ich, bereits vom Gläubiger beauftragt worden sein und ist daraufhin tätig geworden.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es verstreicht ein längerer Zeitraum...erst einen Teilbetrag (über 50% der Hauptforderung), und den Rest ca. 3 Monate später


Haben sie mit dem Dienstleister dieses überaus großzügige Teilzahlungsarrangement (ohne Verzugszinsen?) so vereinbart, oder haben sie das eigenständig entschieden?

Sollte letzteres zutreffen, dann frage ich mich, warum sie derart überrascht sind, über die Folgen solchen Handelns?
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knopper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::


Haben sie mit dem Dienstleister dieses überaus großzügige Teilzahlungsarrangement (ohne Verzugszinsen?) so vereinbart, oder haben sie das eigenständig entschieden?

Sollte letzteres zutreffen, dann frage ich mich, warum sie derart überrascht sind, über die Folgen solchen Handelns?



wurde ja vereinbart, ja!

Was passiert genau wenn Person A den Betrag nun nicht zahlt, sondern immer nur Widersprüche an das Inkassounternehmen schickt ???

Wenn garnichts geht, sind dann Raten von 5 € pro Monat machbar?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mal wieder der Hinweis auf unsere
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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knopper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ja auch von Person A usw.. geredet!
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knopper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es nicht irgendwo einen Gesetzeswortlaut, der besagt, das z.B. ein Inkassebüro keine Ansprüche mehr hat, wenn die Hauptforderung schon beglichen wurde? oder das dann nur noch ein Teil der Kosten fällig werden?

Muss doch irgendwo geregelt sein?
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