| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Adri_an Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 20.02.09, 13:58 Titel: Bearbeitungsgebühr |
|
|
Hi,
habe bereits im Forum Strafrecht und Ordnungswidrigkeit ein Thread zu meinem Problem geöffnet. Wurde nun auf dieses Forum verwiesen. Mein Problem:
In einem Möbelhaus habe ich einen Tranporter gemietet und mich damit in ein Halteverbot gestellt. Daruafhin bekam ich Post vom Ordnungsamt und habe 15 Euro gezahlt. Überraschenderweise erhielt ich nun auch noch eine Zahlungsaufforderung des Transporter-Eigentümers in Höhe von 23,80 Euro für die begangene Ordnungswidrigkeit mit seinem Fahrzeug. Zitat: " ... Gemäß unserer Mietbedingungen wird Ihnen für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit eine Gebühr in Rechnung gestellt, welche unabhängig von der Höhe des Bußgeldes ist. "
Der Transporter-Eigentümer bezieht sich in seiner Zahlungsaufforderung auf eine Mietbedingung im geschlossenen Mietvertrag, die nicht in dem von mir unterschriebenen Mietvertrag aufgeführt wird. In meinem unterschriebenen Mietvertrag steht kleingedruckt, Zitat: "Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass ich während des Mietverhältnisses jegliche Verantwortung übernehme, als sei ich der Halter des mir unter diesem Mietvertrag überlassenen Fahrzeuges und das ich für jegliche Straf-, Maut- und Parkgebühr für dieses Fahrzeug gemäß den geltenden Verkehrs- und Straßenordnungen hafte."
Muss ich dieser Zahlungsaufforderung nun Folge leisten?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß,
Adrian. |
|
| Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 20.02.09, 14:11 Titel: |
|
|
| Steht der Passus denn so auch in den AGB des Vermieters? |
|
| Nach oben |
|
 |
Adri_an Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 20.02.09, 14:46 Titel: |
|
|
Ich habe den Mietvertrag im Möbelhaus unterschrieben. Dort steht nichts von einer weiteren Gebühr, die bei einer Ordnungswidrigkeit anfällt.
Auf AGBen wird im Mietvertrag nicht verwiesen; weiß auch nicht, ob es welche gibt. Mir sind nur die Bedingungen des unterschriebenen Mietvertrags bekannt und dort steht der oben zitierte Abschnitt. |
|
| Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 20.02.09, 14:57 Titel: |
|
|
Sollte eine solche Gebühr nicht bereits vertraglich vereinbart sein, könnte sie bestenfalls als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Dann aber nicht pauschaliert sondern nachweisbar auf den Einzelfall bezogen, es muss also auch ein konkreter Schaden eingetreten sein.
Hierunter könnte ich mir aufgewendete Arbeitszeit einer Mitarbeiters zur "Bearbeitung" der Owi letztlich durchaus vorstellen, genauso wie damit verbundene Kosten.
Im Übrigen empfinde ich eine solche Gebühr auch subjektiv als gerecht, das aber nur nebenbei. |
|
| Nach oben |
|
 |
Adri_an Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 20.02.09, 15:33 Titel: |
|
|
Habe ich den von mir unterzeichneten Mietvertrag gebrochen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können?
Gruß,
Adrian. |
|
| Nach oben |
|
 |
Bingo02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
|
Verfasst am: 20.02.09, 15:43 Titel: |
|
|
Ist der Forderungssteller bereit die Summe von € 23,80 aufzuschlüsseln? Kann er nachweisen, das sie einer solchen Formulierung | Zitat: | | Gemäß unserer Mietbedingungen wird Ihnen für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit eine Gebühr in Rechnung gestellt, welche unabhängig von der Höhe des Bußgeldes ist | im unterschriebenen Mietvertrag zugestimmt haben? |
|
| Nach oben |
|
 |
Adri_an Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 20.02.09, 15:58 Titel: |
|
|
Folgendes steht in der Rechnung:
Position:
Bearbeitungssgebühr 20.00 A
Mehrwertsteuer 3.80
Gesamtbetrag 23.80 EUR
Er kann es nicht nachweisen, dass ich einer Bearbeitungsgebühr bei einer Ordnungswidrigkeit etc. zugestimmt habe! |
|
| Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 20.02.09, 16:21 Titel: |
|
|
| Adri_an hat folgendes geschrieben:: | Habe ich den von mir unterzeichneten Mietvertrag gebrochen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können?
Gruß,
Adrian. |
Als Mieter hat man u.a. die Pflicht auf die Rechtgüter und INteressen des Vermieters Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtung kann durch die Begehung einer rechtswidrigen Tat mit der Mietsache durchaus verletzt sein. |
|
| Nach oben |
|
 |
Adri_an Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 20.02.09, 16:37 Titel: |
|
|
| Zitat: | | Pflicht auf die Rechtgüter und INteressen des Vermieters Rücksicht zu nehmen. |
Wo steht das spreedhans? |
|
| Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 20.02.09, 16:41 Titel: |
|
|
| Schauen sie mal in § 241 Absatz 2 BGB. |
|
| Nach oben |
|
 |
Bingo02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
|
Verfasst am: 20.02.09, 20:28 Titel: |
|
|
| Muß der Mieter nicht im Mietvertrag auf solche Strafgebühren und deren Höhe explizit hingewiesen werden? Da könnte man ja hinterher auf jeden Menge von Strafgebühren in freier Höhe für die denkwürdigsten Zwischenfälle in dem für den Mieter bislang unzugänglichen AGB verweisen? |
|
| Nach oben |
|
 |
Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
|
Verfasst am: 20.02.09, 20:45 Titel: |
|
|
Hallo,
ich sehe folgendes:
der Fragesteller stellt den gemieteten Transporter in´s Halteverbot
Ein MA des Ordnungsamtes bemerkt das, und veranlasst ein Knöllchen, welches an den Halter (das Möbelhaus) geschickt wird.
Das Möbelhaus guckt nun nach, wer denn das besagte Fahrzeug zur fraglichen Zeit gemietet hatte und leitet das Knöllchen an den Mieter weiter
Und für den Aufwand des "Nachguckens" und "Weiterleitens" wollen die nun 20€ haben.
Kann ich verstehen
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
|
| Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 20.02.09, 21:51 Titel: |
|
|
| Um Schadensersatz geltend zu machen, bedarf es keiner Klausel in allg. Geschäftsbedingungen. Die Anspruchsgrundlage wäre in diesem Fall 280 I BGB i.V.m. 241 II BGB, der Schaden müste, wie oben bereits erwähnt, im Einzelnen nachgewiesen werden. |
|
| Nach oben |
|
 |
I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 21.02.09, 00:21 Titel: |
|
|
| spraadhans hat folgendes geschrieben:: | 1) Sollte eine solche Gebühr nicht bereits vertraglich vereinbart sein, könnte sie bestenfalls als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Dann aber nicht pauschaliert sondern nachweisbar auf den Einzelfall bezogen, es muss also auch ein konkreter Schaden eingetreten sein.
2) Hierunter könnte ich mir aufgewendete Arbeitszeit einer Mitarbeiters zur "Bearbeitung" der Owi letztlich durchaus vorstellen, genauso wie damit verbundene Kosten. | 1) Richtig.
2) Es steht immer wieder, dass die Personalkosten ("Müheverwaltung") keinen erstattungsfähigen Schaden darstellen, und dann so was . Es gibt sogar den einen oder anderen Urteil dazu: LG Dortmund, Urteil vom 25.05.2007, Az. 8 O 55/06 (auf diesen Urteil wurde im FDR m.W. schon mehrmals verwiesen ); AG München 08.03.2007 - 141 C 22154/06 - DAR 2007, 392. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
|
| Nach oben |
|
 |
|