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Kündigungsrecht bei einseitiger Änderung der BU-Versicherung

 
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schoko69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:34    Titel: Kündigungsrecht bei einseitiger Änderung der BU-Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Versicherung.

Ich habe in 2001 eine Lebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Mitte 2008 habe ich aufgrund von Arbeitslosigkeit die Versicherung beitragsfrei setzen lassen. Im September 2008 habe ich einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung gestellt. Aufgrund langwieriger Hüftbeschwerden in 2007 bis Anfang 2008 möchte meine Versicherung diese Problematik bei Wiederinkraftsetzung der Versicherung ausschliessen, d.h. wenn eine BU aufgrund von Hüftbeschwerden auftreten sollte, wird die Versicherung dafür nicht eintreten. Ich habe nun ein neues Angebot erhalten was dies ausschließt und sogar noch einen höheren Monatsbeitrag nach sich zieht. Ich bin natürlich nicht damit einverstanden und möchte den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag weiterlaufen lassen oder aber kündigen. Da ersteres wohl nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag beenden.

Aus meiner Sicht kündigt mir meine Versicherung den ursprünglichen Vertrag und macht mir ein neues Angebot. Da ich das Angebot nicht annehmen möchte, stellt sich für mich die Frage ob ich die eingezahlten Beträge zur Lebensversicherung zzgl. Verzinsung zurück verlangen kann. Laut Versicherungsschein kann ich den Vertrag zwar kündigen, allerdings wird mir dann ca. 30% des eingezahlten Beitrags abgezogen. Habe ich nicht ein Sonderkündigungsrecht was mir ermöglicht 100% meines eingezahlten Betrages zu verlangen bzw. ist deren Ablehnung und neues Angebot nicht sogar als Kündigung zu verstehen?

Welche Möglichkeiten habe ich aus dem Vertrag zu kommen ohne dass mir 30% abgezogen werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:57    Titel: Re: Kündigungsrecht bei einseitiger Änderung der BU-Versiche Antworten mit Zitat

Hallo,
schoko69 hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten habe ich aus dem Vertrag zu kommen ohne dass mir 30% abgezogen werden?

ich sehe noch nicht mal eine.

Bei einer Beitragsfreistellung handelt es sich versicherungstechnisch um eine Teilkündigung des Vertrages, die auch hier durch den Versicherten erfolgte und dabei erlöschen idR die eingschlossenen Zusatzversicherungen oder es bleibt eine evtl. beitragsfreie Versicherung in entsprechend verringertem Umfang bestehen.
Das ist dem Versicherungsnachtrag, der die Beitragsfreistellung dokumentiert, zu entnehmen.

Aber: es könnte sich lohnen die Bedingungen genau zu studieren.
Es gibt hier und da durchaus die Möglichkeit die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung nach erfolgter Beitragsfreistellung in alter Güte wieder in Kraft zu setzen. Ohne Hilfe eines Experten wohl kaum zu schaffen.
Evlt. kann hier der Ombudsmann weiterhelfen.
_________________
chatterhand
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dermayer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 23:55    Titel: Re: Kündigungsrecht bei einseitiger Änderung der BU-Versiche Antworten mit Zitat

schoko69 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Versicherung.
[s.o.]

Aus meiner Sicht kündigt mir meine Versicherung den ursprünglichen Vertrag und macht mir ein neues Angebot. Da ich das Angebot nicht annehmen möchte, stellt sich für mich die Frage ob ich die eingezahlten Beträge zur Lebensversicherung zzgl. Verzinsung zurück verlangen kann. Laut Versicherungsschein kann ich den Vertrag zwar kündigen, allerdings wird mir dann ca. 30% des eingezahlten Beitrags abgezogen. Habe ich nicht ein Sonderkündigungsrecht was mir ermöglicht 100% meines eingezahlten Betrages zu verlangen bzw. ist deren Ablehnung und neues Angebot nicht sogar als Kündigung zu verstehen?

Welche Möglichkeiten habe ich aus dem Vertrag zu kommen ohne dass mir 30% abgezogen werden?


Um mal ganz platt zurück zu fragen - Warum soll die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz der letzten Jahre kostenfrei gewährt haben (und auch noch zzgl. Zinsen auf Beiträge erstatten) und nebenbei auch keine Kosten für Risikoprüfung, Ausfertigung des Versicherungscheins, Beratung (i.d.R. durch den Außendienst) und Verwaltungskosten (Überschussmitteilung, Bearbeitung der Beitragsfreistellung, Prüfung des Wiederinkraftsetzungantrages und whatever) haben, de eine Rückzahlung von 100 % der Beiträge plus Zinsen zu ermöglichen?

Sorry.. aber klingt das nicht etwas weltfremd? Ein Versicherungsunternehmen ist keine Bank..
_________________
Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

Hilfreich/sinnvoll empfundene Beiträge dürfen gerne mit einem Klick auf die Punkte „belohnt“ werden.
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