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Was tun

 
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:48    Titel: Was tun Antworten mit Zitat

Hallo,
hier geht es um das Bundesland Hessen und um die Mittelstufe eines Gymnasiums.
Zum Schuljahreswechsel des aktuellen Schuljahres ging die Lehrkraft für Französisch der betroffenen Klasse in Pension, die aufgeteilte Gruppe bekam eine neue Lehrkraft. Von Anfang an gestaltete sich der Unterricht äußerst schwierig da die neue Lehrkraft nicht mit den pubertierenden Schülern zurecht kam und es in Folge dessen im Oktober und November büschelweise Förderpläne regnete. Trotz ausdrücklicher Beteuerungen der Lehrkraft die Leistung hätte sich deutlich gebessert ernteten ein paar Schüler trotzdem eine 5 und die Ergebnisse des Förderplans wurden auch erst nach den entsprechenden Zeugniskonferenzen verschickt obwohl ein anderer Zeitraum angesetzt war, da hätte man durchaus noch was an den Leistungen drehen können durch Zusatzaufgaben o.ä..
Nun kam bei Recherchen, wegen einer anderen Begebenheit die Lehrkraft betreffend, heraus dass diese Lehrkraft nur diese eine Klasse unterrichtet, keine andere und im Hauptberuf offensichtlich die Führung eines Unternehmens innehat.
Inwieweit dies zum einen zulässig ist und zum anderen ob die Eltern aufgrund der Querelen möglicherweise Einsicht in die Qualifikation der Lehrkraft verlangen können wäre jetzt meine Frage.

Vielen Dank schonmal für die hoofentlich zahlreichen Antworten. Smilie
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auch einer auf Lehramt studierten Kraft kann es passieren das sie nicht mit einer pubertierenden Klasse zurecht kommt. Diejenigen Schüler die sich eine 5 eingehandelt haben
dürften auch vorher nicht viel besser gewesen sein. Wenn diese Kraft von der Schule eingestellt wurde, dürfte diese sich wohl um die Qualifikation im Vorfeld abgesichert haben.
Eine Einarbeitungszeit darf man ihr auch zugestehen, zumal man vermutet das sie nicht auf Lehramt studiert hat. Sich mit schulischen Abläufen noch nicht auskennt.
Und mal ganz ehrlich, was diese Person außerhalb des Unterichts macht geht Sie absolut nichts an.
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und mal ganz ehrlich, was diese Person außerhalb des Unterichts macht geht Sie absolut nichts an.


Es stellte sich ja auch nur die Frage ob dies zulässig ist oder nicht und nicht ob es jemanden etwas angeht oder nicht.

Hier geht es ja um einen Fragenkatalog, der sich den Eltern gestellt hat und man hatte sich erhofft hier entsprechende Tipps oder andere Gedankengänge zu finden. Jedoch kann ich in Vertretung leider mit ihren Ausführungen keine Unwissenheit ausräumen.
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wissen Sie wenn ich das Wort nach "Recherchen " lese klappen mir die Fußnägel hoch.
Wenn diese Lehrkraft wie Sie selbst sagen nur eine Klasse unterrichtet, also Teilzeitkraft ist,
warum sollte sie nichts anderes mehr machen dürfen? Selbst mit einem Vollzeitjob darf ich noch 400€ dazu verdienen. Ob sie im Beamtenverhältnis steht erfahren Sie vom Schulleiter.
Der wird Ihnen dann auch gleich sagen können ob es zulässig ist.
Was ändert das( Wenn es unzulässig wäre) an der Situation? Was wollen Sie damit erreichen?
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Güte,
entschuldigen sie bitte dass ich hier Fragen stelle die ihren Fußnägeln gegen den Strich gehen.
Außerdem bin ich ja lediglich ausführendes Organ und dachte dass wir hier ein paar Ideen erhalten, die wir selber einfach noch nicht gesehen haben.
Im Schulrecht sind wir nunmal nicht bewandert und aus diesem kühlen Grunde dachten wir mal fragen in einem Forum welches sich damit auskennt schadet nicht. Aber wie ich sehe stören wir nur und ich entschuldige mich hier nachträglich eine in ihrem Sinne "saudoofe Frage" gestellt zu haben und ihre Fußnägel in Bedrägnis gebracht zu haben.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

rote Zora hat folgendes geschrieben::
... entschuldigen sie bitte dass ich hier Fragen stelle ...
Dürfen sie, nur manche Fragen klingen für Leute mit etwas rechtlichem Wissen und gesundem Menschenverstand etwas .. hmmm .. naiv.
Die Erwähnung, dass diese Lehrkraft nur teilzeit arbeitet
Zitat:
... nur diese eine Klasse unterrichtet, keine andere und im Hauptberuf...
und noch einen "Hauptberuf" hat, lässt darauf schließen, dass sie das für ungesetzlich halten oder zumindest einen Ansatz sehen, die Lehrkraft "abzuschiessen".
Dass dies nicht der Fall ist (jedenfalls aus den von ihnen angeführten Gründen), hat Nachtpilater ausgeführt.
Auch ist es völlig legitim, wenn schlechte Schüler ne 5 bekommen.
Und wenn die Schulleitung diese Lehrkraft eingestellt hat, gehe ich erstmal davon aus, dass dieses rechtlich korrekt ist. Wenn Zweifel bestehen, könnte man das erstmal über die Elternpflegschaft mit der Schulleitung klären, anstatt gleich mit der dicksten Kanone ballern zu wollen.

Ich hab so das Gefühl: "mein Kind hat ne 5 in Französisch. Statt dass es mehr lernt, schiesse ich lieber den Lehrer ab" (keine Feststellung oder Unterstellung, nur mein erster Eindruck)

Und wenn sie angeben, was sie erreichen wollen, kann man leichter ne zielführende Antwort geben. (auch, wenn die u.U heisst: "ist rechtlich alles ok, können se nix machen")

hws
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

So kann ich doch eher etwas anfangen.
Wenn man mit meiner eher allgemein gehaltenen Ausführung nicht so viel anfangen kann muss man das sagen.

Also es ist tatsächlich so dass deutlich mehr Schüler in ihrer Leistung rapide abgesunken sein müssten als in dem Jahr vorher mittels Benotung sich darstellte. Desweiteren gab es deutliche Probleme mit der Benotung der allgemeinen Leistung wie z.B. Schüler wurden mangelhaft bewertet obwohl sie nachweislich an diesem Tag nicht anwesend waren.

Natürlich ist klar dass eine mangelhafte Leistung in erster Linie mittels lernen auszumerzen ist, das ist allen klar. Jedoch konnte auch trotz nachdrücklicher Nachfrage nicht ermittelt werden warum die Leistungen bei so vielen Schülern so rapide abgesunken sein sollen.
Es ist nicht unser Bestreben die Lehrkraft zu "entfernen", im Gegenteil möchten wir sie verstehen, nur ermöglicht sie uns dies nicht und wir wollten einfach mal hören wie denn überhaupt die rechtliche Seite aussieht und ob es Punkte gibt, die wir einfach nicht sehen konnten.
Nur sollte man es Rechtslaien diesbezüglich leichter machen und sie nicht gleich als "du-willst-es-nicht-kapieren-Mensch" hinstellen, das macht die Akzeptanz nicht leichter.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal um aufzuzeigen, wie unterschiedlich Leistungen von verschiedenen Lehrern bewertet werden können:
Wir hatten mal einen Lehrer (Musik, Erdkunde, Englisch) dem wir so richtig auf der Nase rumtanzen konnten. Wenn wir keine Lust auf Unterricht hatten, haben wir Filmchen gesehen usw. Bei Klausuren hatten wir immer Spickzettel bzw. haben uns die Ergebnisse gegenseitig diktiert. Trotzdem war er voll von uns überzeugt, keiner hatte eine schlechtere Note als 3+. Als dann die Lehrkraft gewechselt wurde, hatten auf einmal fast alle aus der Klasse 5 und 6.
Woran das nun lag? Vielleicht ja an der fehlenden Qualifikation der neuen Lehrkraft? Ironie Smiley
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen
Ich habe im Prinzip nix anderes geschrieben als hws. Die Schulleitung wird wissen was sie tut und kann Ihnen Auskunft geben.
Aus Ihrem Text habe ich entnommen das durch Recherchen lLeichen im Keller dieser Lehrkraft gesucht werden, um Ihre Unfähigkeit zu beweisen. Und dagegen bin ich allergisch.
Kann mir durchaus vorstellen das bei Ihnen in Vertretung für alle die Wogen hochkochen.
Aber bedenken Sie das auch die lieben armen Kinderlein ihren Beitrag dazu geleistet haben.
Das ist kein Tadel sondern eine Hilfe sich nicht von Emotionen leiten zu lassen.
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das unsere Wichte beileibe keine Chorknaben sind wissen wir zur Genüge, wahrscheinlich war das Wort "Recherche" auch nicht wirklich glücklich gewählt nur darf in diesem Zusammenhang durchaus ein bißchen Verständnis für die Interpretation einer geschriebenen Aussage gesetzt werden.

Wenn wir jemanden hätten, der sich im Schulrecht auskennt würden wir ja auch gar nicht zu dieser Form der Fragerei greifen. Allerdings sind mit Sicherheit diverse Reformen zwischen unserer eigenen Schulzeit und der unserer Kinder an uns vorbeigelaufen ohne registriert zu werden.
Somit wäre eine verständlichere Form ohne "Anfeindung" hilfreicher gewesen, natürlich geht es nicht darum jemandem die alleinuge Schuld zu zu schieben, hier haben sich die Dinge gegenseitig hochgeschaukelt und keiner wußte wann gut ist. Hier geht es um Schadensbegrenzung und ein akzeptables Miteinander bei dem beide Seiten zufrieden sind und wieder miteinander komunizieren können ohne den Gedanken zu haben "hier will mich jemand in die Pfanne hauen".
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich kam es genau so rüber. Und deshalb hab ich Sie etwas ausgebremst nicht angefeindet.
Haben Sie diese Lehrkraft gefragt wie sie den Bildungsstand nach der Übernahme einschätzt? Wenn nicht suchen Sie das Gespräch mit ihr
Es kann nämlich durchaus sein das die Schüler schon vor Übernahme nicht das Ziel erreicht haben.
Kann sein das sich das etwas länger hingezogen hat, den Wissensstand festzustellen, weil die Schüler zunächst mit ihrer Pubertät beschäftig waren, anstatt mit französisch.
Das "die Neue" erst mal getestet wird ist klar, haben wir doch auch gemacht. Doch dafür können Sie sie nicht allein verantwortlich machen. Will sagen draufhauen nützt nix. Lassen Sie sich einen Termin für ein Gespräch geben
aber bitte mit höchstens zwei Personen, nicht mit der ganzen Meute. Fragen sie auch was ihrer Meinung nach, von Elternseite getan werden könnte. Fragen Sie sie selbst nach ihrer Ausbildung. Sollte das alles nichts bringen können Sie immer noch zur Schulleitung.
Lassen Sie sich aber bitte nicht zum Richter machen! Auch nicht in Vertretung.
.
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das genau ist das Problem, ich habe mehrfach versucht, auch allein, nur im Namen meines Kindes, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Jedoch bekam ich entweder überhaupt keine antwort oder auf Drängeli hin die Antwort " es gibt keinen Gesprächsbedarf von meiner Seite".

Das erschwert natürlich die Sache schon ungemein und fördert auch nicht das Verständnis.
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hier macht es sich der Lehrer zu einfach. Wo es "Informationsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler" gibt, § 72 Schulgesetz Hessen, gibt es auch jemanden, der die Pflicht hat, Informationen zu geben - das ist u.a. der Lehrer:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/7_Kultus/72-123-schulg/paragraphen/para72.htm

Zur Qualifikation des Lehrers:

HessSchulG:
Zitat:
§ 86
Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer
1) Lehrerin oder Lehrer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer Schule selbstständig Unterricht erteilt. [...]

Das Vorliegen einer formalen Qualifikation ist also nicht Voraussetzung, um Lehrer zu sein. Das ist im vorliegenden Fall grundsätzlich auch gut so, denn anderenfalls würde der Französichunterricht der Klasse mangels qualifizierter Fachlehrer u.U. nicht erteilt werden können. Insofern sollte man das Verhältnis zwischen Lehrer, Schüler und Eltern insgesamt entspannen -sonst streicht er vielleicht die Segel und widmet sich ausschließlich seinem Unternehmen.

Mein Eingangssatz gilt trotzdem: Mit dem Lehrerdasein sind neben dem Unterricht nicht unerhebliche Pflichten verbunden, die nicht eigens vergütet werden, aber trotzdem Teil der Arbeit sind.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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rote Zora
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja super, das nützt uns sehr viel.

Vielen, vielen Dank!
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Und vielleicht hat Sie ja auch erst mal dicht gemacht, wegen des Aufstandes.
Was nicht bedeutet das man Sie nicht wieder auftauen kann wenn man sachlich miteinander umgeht. Wird aber sicher nicht einfach. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
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