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ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet...
Mein Problem:
Mir ist vor ein paar Wochen das (Wortsperre: Name) geplatzt, der Hersteller wies darauf hin, dass Glasschaden nicht mit in der Garantie ist, und ich müßte das neue Feld selbst bezahlen.
Nach einer Woche überlegen entschied ich mich dazu, das (Wortsperre: Name) zu bestellen bei der Kundenhotline von dem Hersteller. Ich fragte wieviel es mich kostet, damit ich genug Geld im Hause hab, und man sagte mir 280€.
So, Heute Morgen war der nette Techniker da, hat das (Wortsperre: Name) ausgetauscht und die Rechnung vorgelegt. 440 € mit Mehrwertsteuer, Arbeitskosten und Anfahrt.
Jetzt gibt es da 2 Dinge die mich stören. An der Hotline hieß es, auf meine Frage hin, wieviel Geld ich da haben müsse 280 €. Man sagte nichts von noch dazukommender Mehrwertsteuer, noch Anfahrtskosten, etc...
Und die zweite Sache ist, in dem Heft des Herds steht:
Reparaturen außerhalb der Garantie:
....
Eine Anfahrts- und Arbeitspauschale wird nur in Rechnung gestellt, falls ein Gerät geprüft wird oder eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt wird.
Wie ist jetzt die Rechtslage? Muss ich die 160€ mehr zahlen? Das Geld hab ich ihm schon gegeben, da ich erst später über den Text aus dem Serviceheft gestolpert bin.
Zu 1) Ersatzteil,Aus- und Einbau der Teile, Entsorgung des defekten Teiles und Anfahrt des Technikers sind seperat zu sehende Rechnungsposten, oder haben sie am Telefon zugesagt das Teil selbst abzuholen und einzubauen bzw. es war ein all inclusive Angebot vereinbart worden?
Zu 2) Ist da nicht von zusätzlichen Reperaturen die Rede, die im Rahmen der Garantieleistung anfallen, aber nicht durch die Garantie abgedeckt sind?
Zuletzt bearbeitet von Bingo02 am 21.02.09, 01:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Zu 2) Ist da nicht von zusätzlichen Reperaturen die Rede, die im Rahmen der Garantieleistung anfallen, aber nicht durch die Garantie abgedeckt sind?
Wie geht das?
P.S. Der Anfangsbeitrag dieses Threads erinnert mich an eine Sendung, bei welcher man aus dem Sinn eines Gesprächs ein Wort erkennen musste, das im Gespräch vorkam und übertönt wurde . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Im Rahmen einer Garantieleistung am Gerät, könnten andere Schäden entdeckt werden, die nicht abgedeckt sind, z.B. ein Glasschaden. Anders kann ich mir das hier:
Zitat:
Reparaturen außerhalb der Garantie:
....
Eine Anfahrts- und Arbeitspauschale wird nur in Rechnung gestellt, falls ein Gerät geprüft wird oder eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt wird.
nicht erklären, es sei denn es wurde falsch oder mißverständlich zitiert.
Im Rahmen einer Garantieleistung am Gerät, könnten andere Schäden entdeckt werden, die nicht abgedeckt sind
Danke, das ist für mich ausreichend.
Den Satz
Zitat:
Eine Anfahrts- und Arbeitspauschale wird nur in Rechnung gestellt, falls ein Gerät geprüft wird oder eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt wird.
Habe ich sowieso nicht verstanden. Wird also bei vollendeten Reparaturen nicht durch Garantie abgedeckter Defekte keine Anfahrts- und Arbeitspauschale in Rechnung gestellt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Am Telefon wurde nichts weiteres vereinbart, als das wir ein neues C- Kochfeld, welches 280 Euro kosten soll, bestellen und der Techniker vorbeikommt um es einzubauen. Das alte Kochfeld steht noch hier...
Der genaue Wortlaut aus dem Serviceheft:
Reparaturaufträge außerhalb der Garantie
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung ist unentgeltlich.
Hatte den Text falsch aus dem Kopf zitiert... Beim Abschreiben ist mir auch endlich aufgegangen, was es heißen soll. Das im Falle von Prüfung oder unbeendeter Reparaturn, Geld für Anfahrt, etc. fällig wird... Also das, was da eigentlich genau steht... Und somit hat es mit meiner Sachlage eigentlich nichts zu tun... Merkwürdig, das ich es vorhin irgendwie anders interpretiert habe... Naja, hab ich Pech gehabt...
Trotzdem ärgerlich, dass es am Telefon immer nur 280 Euro hieß. Es wurde nie erwähnt, dass es sich dabei nur um den Nettobetrag handelt...
Hatte den Text falsch aus dem Kopf zitiert... Beim Abschreiben ist mir auch endlich aufgegangen, was es heißen soll..Und somit hat es mit meiner Sachlage eigentlich nichts zu tun...
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