Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.02.09, 03:11 Titel: Bearbeitungszeiträume zu lang, wer trägt die Verantwortung ?
Hallo in die Runde,
A ist Gläubiger und B Schuldner von A. A gibt C (Inkasso) in Auftrag, bei B einzutreiben. Es kommt zu ergebnislosen Pfändungen, weil B werktags nicht anzutreffen ist (Fernfahrer) und der GV samstags nicht arbeitet. Anhörungsbogen, den der GV eingeworfen hat, wurde nicht ausgefüllt, keine EV wurde abgegeben, nichts hat B gemacht.A verstärkt den Druck auf C und treibt die Pfändung so weit voran, daß C mittlerweile sogar einen "Haftbefehl" gegen B vor dem Amtsgericht erwirken konnte. Dieser Haftbefehl lag über 6 Monate am AG und nichts passierte. A hatte wieder nachgefragt und von C erfahren "Die Gerichte seien überlastet". Wieder passierte nichts. A hat dann wieder Druck auf C gemacht und C hat dann erwirkt, dass der Haftbefehl endlich mal dem GV überstellt wurde. Wieder passierte nichts. Auf Nachfragen von A, was denn nun sei, berichtet C, "die "Die Gerichtsvollzieher seien überlastet, die kommen nicht nach!" A ist ratlos und fragt sich, (1) kann das wahr sein ?? Gbits da keine Fisten, innerhalb dieser ein HAFTBEFEHL vollstreckt werden muß und (2) kann ein Haftbefehl "verfallen" nach gewisser Zeit und muss dieser dann neu beantragt werden vom INKASSO-Büro ? A befürchten einen Rattenschwanz und das alles von vorn beginnt mit der Warterei. Und (3) warum, werden dann nicht mehr Gerichtsvollzieher beim AG eingestellt, wenn doch der Bedarf ständig wächst ? Und (4) Sollte hier der GV säumig sein und dadurch dem A nachweisbar Schaden entstanden sein (weil B mittlerweile verstorben ist ...) oder das INKASSO hat die Sache verbummelt und nur schön geredet, indem es die anderen schlecht geredet hat, kann A den / die in Regress nehmen für den Schaden des Verzuges des Geldeinganges? Danke für ein paar Antworten.
Generell ist die Justiz sicherlich überlastet, auch wenn regional deutliche Unterschiede festzustellen sind. Dagegen hilft nur: in der Öffentlichkeit dafür werben, mehr Leute einzustellen. Aber öffentliches Geld in die Schrottpressen zu schicken ist ja populärer... _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
So oder so ähnlich habe ich auch gedacht. "Unter normalen Umständen" würde sich ein Gerichtsvollzieher kostenmässig selbst tragen, da er ja Gelder beitreibt und seine Kostennote daraus erhält. Man könnte ausreichend GV's einstellen, die geltendes Recht umsetzen (Es liegt in geschildertem Fall nicht unbedingt am Amtsgericht.Aber heutzutage ist das wohl nicht mehr so sicher, weil vom Schuldner mehr und mehr insgeamt gesehen, rein gar nichts mehr zu holen ist, da es den Leuten immer schlechter geht und sie auf Harz 4 hängen bleiben, ob sie es wollen oder nicht. Wenn ich was zu sagen hätte, ich würde vieles verändern zum Nutzen der Mehrheit. Doch was nützen die besten Ideen, wenn man nichts zu melden hat. Man kann nur noch wie ein kleiner Taschen-Wau-Wau der grossen Dogge hinterher bellen, welche mit seinem Knochen von hinnen zieht. Kleinere Aussenstände sollte man gleich abschreiben, ohne dem Schlechten noch gutes Geld hinter her zu werfen.
Allerdings dürfte es bei Abschreibungen vor dem FA, auch bei kleineren Beträgen, bis 100 Euro usw. wegen "uneinbringlicher Forderungen" ein Nachweisproblem geben, daß man z.B. nicht nachweisen kann, alles getan zu haben, um einen Ausgleich der offenen Forderung heranzukommen. Dabei kann man die Inkassokosten auch wieder absetzen. Ach, wie man es dreht und wendet, man ist heute so oder so der Depp, wenn man als Kleinunternehmer nicht per Vorkasse liefert. Viele Leute haben keine Kaufmoral mehr, wollen alles haben, können oder wollen es aber nicht bezahlen. LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.