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Redefreiheit im WEB
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Tinaaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 06:04    Titel: Redefreiheit im WEB Antworten mit Zitat

Ich hätte gerne mal eine theoretische Frage gestellt.
Ich habe schon öfter gelesen das es Illegal sei Serials ins Web zu stellen.
Wie soll das funktionieren?
Wenn Herr A eine Software gekauft hat und irgendwann diese Software nicht mehr benötigt und er dann der Meinung ist das er seine Lizens verschenken will, warum sollte er das nicht ins Internet schreiben?
Der Code gehört doch ihm?
Er hat doch keine Schweigepflicht.
Redefreiheit gibt es auch.
Ob jetzt Web oder nicht.
Herr A könnte doch fröhlich durch die Weltgeschichte laufen und jedem den er trifft die Zahlenfolge erzählen.
Ich verstehe nicht wie man ihm daraus einen Strick drehen könnte!?
Selbst wenn ein anderer diesen Code dann Illegalerweise benutzen sollte ist das ja dem sein Problem und nicht das von Herren A, oder?

Das die Folgen daraus nicht jedem in den Kram passen mag ja bedauerlich sein, aber deshalb kann man doch nicht die Redefreiheit abschaffen, oder?

Ist ja nicht Herren A`s Problem das die Hersteller ihre Produkte scheinbar nicht gut genug schützen.
Er kann doch mit seiner Lizens machen was er will wie ich finde und dazu gehört auch verschenken oder darüber reden.
Ist das tatsächlich Illegal und mit welcher Begründung?


Das gleiche ist mir in noch stärkerer Form bei etwas anderem aufgefallen.
Wenn es im web über Dinge geredet wird die verboten sind dauert es n icht lange und sofort schreibt einer der meint, das ist Illegal und darüber reden auch.
Meistens sogar ein Mod oder Admin.
Kürzlich habe ich sowas bei einer Disskusion über eine Software gesehen die in der BRD scheinbar verboten ist.
Man darf doch über verbotene Sachen reden soviel man will oder?
Der Krimiautor denkt und schreibt ja auch darüber wie man theoretisch jemanden am besten umbringen könnte.
Also mir leuchtet das alles nicht ein.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Da komm ich dochmal mit einer theoretischen Antwort

Winken

Ich stelle hier ins Forum (was Doc Jäckel nicht zulassen würde, weil er das virituelle Hausrecht hat) ein Bild von dir und behaupte du bist eine ganz üble Schlampe die schon viele Leute betrogen hat. Sowas ist natürlich verboten, weil es ganz massiv deine Rechte verletzt. Nach deiner Theorie wäre das aber völlig ok.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:37    Titel: Re: Redefreiheit im WEB Antworten mit Zitat

Tinaaa hat folgendes geschrieben::

Wenn Herr A eine Software gekauft hat und irgendwann diese Software nicht mehr benötigt und er dann der Meinung ist das er seine Lizens verschenken will, warum sollte er das nicht ins Internet schreiben?
Der Code gehört doch ihm?


Eben nicht. Man kauft i.d.R. keine Software sondern nur ein Nutzungsrecht. Der Code "gehört" also weiterhin dem Urheber.

Sollte es um Software gehen, an welcher der Herr A alle Rechte besitzt (was eigentlich nur bei Auftragsprogrammierung für Herrn A oder Eigenprogrammierung der Fall sein kann), so kann er damit natürlich machen was er will. Trifft aber praktisch nie zu.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:09    Titel: Re: Redefreiheit im WEB Antworten mit Zitat

Tinaaa hat folgendes geschrieben::
Ich habe schon öfter gelesen das es Illegal sei Serials ins Web zu stellen.


Zunächst muß man mal Straf- und Zivilrecht auseinander halten.

Selbst wenn es nicht strafbewährt wäre, könnte eine solche Verbreitung trotzdem zivilrechtlich unzulässig sein und folglich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Für den strafrechtlichen Teil lesen Sie bitte mal §108b UrhG. Und ja, eine Lizenzschlüsseleingabe gilt in der Regel als "wirksame technische Schutzmaßnahme". Daß sie umgangen werden kann, macht sie nicht "unwirksam" i.S.d. UrhG.

Tinaaa hat folgendes geschrieben::
Ist ja nicht Herren A`s Problem das die Hersteller ihre Produkte scheinbar nicht gut genug schützen


Das klingt ein bißchen wie "Ich klaue Äpfel. Ist doch nicht mein Problem, wenn der Supermarkt seine Produkte nicht gut genug schützt.". Böse

Und wenn Sie eine andere Analogie haben wollen:

Sie können auch nicht einen Zugang zur kostenlosen Kantine der Fa. Leckerschmecker mit persönlichem Schlüssel mieten und dann den Schlüssel zum freien Verwerten ins Internet stellen, damit dann jedermann mit dem nachgemachten Schlüssel dort kostenfrei essen kann, ohne zu zahlen.

Eine Berufung auf "fair use" wird auch im Fall der Veröffentlichung einer Seriennummer nicht gelingen. Welche Begründung außer dem (unbeachtlichen, weil selbstreferentiellen) "ich kann doch damit machen, was ich will" wollten Sie denn dafür anführen?
("Selbstreferentiell" deswegen, weil das hinausläuft auf "ich kann damit machen, was ich will, weil ich damit machen kann, was ich will". Winken)
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Tinaaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Eben nicht. Man kauft i.d.R. keine Software sondern nur ein Nutzungsrecht.

Eben, und warum soll ich mein Nutzungsrecht nicht verschenken dürfen?
Oder irgendwelche Zahlenfolgen nirgends hinschreiben?

Das klingt ein bißchen wie "Ich klaue Äpfel. Ist doch nicht mein Problem, wenn der Supermarkt seine Produkte nicht gut genug schützt."


Nö tut es nicht.
Aber es klingt nach "mit dem apfel den ich gekauft habe mach ich was mir gefällt".
Müßen sie halt kucken das der Code nur für eine CD geht und nicht für alle.
Kann ich doch nichts dafür?
Wenn ich mein Auto nicht abschließe muß ich mich auch nicht wundern wenn einer rein geht.
Es geht ja garniocht drum ob jemand was klaut.
Nur weil ich hier meinen Code schreibe ist ja noch nichts passiert.
Wenn es dann ein anderer nutzen würde passiert evtl. etwas nicht erlaubtes, aber das ist ja ebensowenig meon Problem wie das des Krimiautors wenn nachher jemand nach Vorlage seines Buches jemanden umbringt.


ein Bild von dir und behaupte du bist eine ganz üble Schlampe die schon viele Leute betrogen hat.
weil du iom gegensatz zu mir und meinem gekauften code kein gekauftes bild von mir hast Winken
und der rest geht ja wie du siehst..
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man der festen Meinung ist, daß das alles so geht und rechtens sei, dann tut man halt, was man längst beschlossen hat. Manche Erfahrungen im Leben muß man halt selber machen, um gegebene Antworten besser nachvollziehen zu können!
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Tinaaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich es denn machen wollte würde ich wissen wie ichs mache ohne das man mich erwischen könnte;)
darum geht es mir nicht.
ich finds aber ne frechheit das sowas verboten sein soll.
und auf den zweiten teil meiner frage seit ihr im übriegen garnicht eingegangen.

und nur weil es so ist bzw wäre muß ich ja noch lange nicht sagen "ach ist das so, na dann find ichs auch furchtbar und sehe es als gerechtfertigt".

wenn ich nicht sagen bzw schreiben darf wqas immer ich will dann finde ich das extrem schlecht.
einzige ausnahme stellen VIELLEICHT noch aufhetzungen gegen privatpersonen dar.
aber diese kann man ja heute sogar machen..
man muß sie nur etwas überlegt formulieren.

solltes wissen wovon ich red mit so ner sig Winken
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Tinaaa hat folgendes geschrieben::
Eben nicht. Man kauft i.d.R. keine Software sondern nur ein Nutzungsrecht.

Eben, und warum soll ich mein Nutzungsrecht nicht verschenken dürfen?
Oder irgendwelche Zahlenfolgen nirgends hinschreiben?
[b]


Weil eben dies in den Nutzungbedingungen ausgeschlossen sein wird. Man erwirbt das Nutzungsrecht unter der Bedingung, dieses nur zu den Vereinbarten Konditionen auszuüben. Wenn man gegen diese Vereinbarung verstößt, ist es eben ein Vertragsbruch.

Wenn man z.B. ein Auto mietet, erwirbt man auch ein Nutzungsrecht zu bestimmten Bedingungen. Man kann nun also nicht einfach hingehen und das Auto jedermann zur Verfügung stellen (Schlüssel steckt, Schild im Fenster "Take a free ride!")...
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tinaaa hat folgendes geschrieben::
darum geht es mir nicht.
ich finds aber ne frechheit das sowas verboten sein soll.


Wenn Sie hier schon von der juristischen auf die moralische Schiene schwenken:

Warum wollen Sie denn unbedingt etwas tun dürfen, was nur einen sinnvollen Zweck hat, nämlich beliebig vielen Dritten die illegale Nutzung einer Einmallizenz zum Schaden des Softwareherstellers zu ermöglichen?

Sie können doch nicht im Ernst behaupten, die Ausübung Ihrer Redefreiheit sei hier tangiert oder die Veröffentlichung Ihrer Seriennummer geschehe hauptsächlich wegen derselben.

Eine "Frechheit" sehe ich eher darin, ein unermeßliches Verfassungsgut als alberne Ausrede dafür hernehmen zu wollen, ein offensichtlich in schädigender Absicht durchgeführtes Vorhaben auf Beelzebub komm raus moralisch und/oder juristisch zu rechtfertigen. Böse
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Aplikationen, deren Verkauskopien allesamt mit ein und demselben Schlüssel genutzt werden können, überhaupt noch zeitgemäß?
<persönliche Meinung> Ich halte das für keinen wirksamen Schutz, der so leicht umgangen werden kann. </persönliche Meinung>

Wenn wir schon bei schwerstgehbehinderten Vergleichen sind: Das deucht mir so wie ein Vorhängeschloss, das tausendfach ausgegeben wird und alle mit dem gleichen Schlüssel zu öffnen sind.

Und welche Sorgfalt muss jemand walten lassen, der mit seinem Altpapier auch etwaige nicht mehr genutzte Seriennummern entsorgen will?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

@Kleinalrik: Wie stellen sie sich das technisch vor? Für jede Person eine individualiserte Softwareversion zu produzieren (denn nur so ließe sich das ändern). Was macht man, wenn der Kunde seinen Datenträger verloren hat.. Muss er dann auch nen neuen Key dazu kriegen.
Wie sieht das bei Downloadware aus?

Technisch ist das alles möglich, würde die Softwarekosten nur deutlich erhöhen.

Und letztendlich ist es eh egal. Es kommt in diesem Fall auf keinen Lizenzkey an, sondern auf die Lizenz selber. Man kann auch Software ohne Lizenzkey vertreiben, trotzdem darf diese nicht wie wild genutzt werden, sondern nur zu den Konditionen, die der Lizenzgeber bestimmt..
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Michael A. Schaffrath
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Sind Aplikationen, deren Verkauskopien allesamt mit ein und demselben Schlüssel genutzt werden können, überhaupt noch zeitgemäß?


Wissen Sie, wie CDs und DVDs produziert werden? Es gibt einen Master für die Pressung, der in wesentlichen "mechanisch" kopiert wird. Es ist also mit normalem Aufwand gar nicht machbar, jedem Datenträger eine individuelle Software aufzuspielen, die sich von allen anderen unterscheidet (dadurch, daß sie nur den für sie vorgesehen Lizenzschlüssel akzeptiert). Noch mal teurer würde das durch den technischen Aufwand, dann auch genau die DVD mit der Softwareversion "Schlüssel 12345" in die Verpackung mit dem Aufdruck "12345" zu tun.

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
<persönliche Meinung> Ich halte das für keinen wirksamen Schutz, der so leicht umgangen werden kann. </persönliche Meinung>


"Leicht" ist das gar nicht. Dann wäre nach Ihrer Definition jedes Paßwortsystem "nicht wirksam", weil es durch unzulässige Weitergabe "umgangen" werden kann.
Aber versuchen Sie mal, einen gültigen Lizenzschlüssel zu raten oder durch "brute force" (automatisches Durchprobieren) zu finden. Werden Sie nicht schaffen, also ist die Methode höchst wirksam, solange niemand sich rechtswidrig verhält.

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Wenn wir schon bei schwerstgehbehinderten Vergleichen sind: Das deucht mir so wie ein Vorhängeschloss, das tausendfach ausgegeben wird und alle mit dem gleichen Schlüssel zu öffnen sind.


Wenn das im Zusammenhang mit einem ausdrücklichen Verbot der Schlüsselweitergabe gemacht wird, warum sollte man dann seinen Schlüssel verkaufen dürfen?

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Und welche Sorgfalt muss jemand walten lassen, der mit seinem Altpapier auch etwaige nicht mehr genutzte Seriennummern entsorgen will?


Vermüllung dürfte kaum unter die Veröffentlichungs-Definition des UrhG fallen. Genau wie Sie Ihre [Wortsperre: Produktname]-CD nicht zerbrechen müssen, bevor Sie sie in den Müll werfen. Oder Ihre Ausgabe von "Harry Potter" nicht verbrennen müssen, damit niemand sie aus dem Müll fischen und hundertfach kopieren kann.
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Kleinalrik
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, zur technischen Machbarkeit. Etliche Softarehersteller bekommen das hin (kann ja hier leider keine Namen nennen), ggf. noch mit der Kombinierung einer Online-Registrierung.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich schon schrieb, es ist letztendlich völlig egal, wie die Softwarefirmen verfahren. Es kommt auf die Lizenz an und was die einem erlaubt. Man kann auch eine Software komplett ohne Onlineregistrierung/ Lizenzkey vertreiben und trotzdem darf die Software nur von dem genutzt werden, der eine entsprechende Lizenz erworben hat.
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