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Ip-Adress Speicherung

 
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Manfredgros
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:02    Titel: Ip-Adress Speicherung Antworten mit Zitat

Wie sieht es eigendlich auch mit der Speicherung der IP-Adressen.

Also wie lange darf ein Internet-Provider die Ip-Adressen Aufbewaren um sie bei Straftaten weiterzugeben?

Leider sind in Google die Ergebnisse zu dem Thema sehr verschieden
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema "Vorratsdatenspeicherung" ist wohl voellig an ihnen voruebergegangen?
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Manfredgros
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

jop
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tkg §113a
6 Monate
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Manfredgros
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es Dineste, die die Daten trotzdem länger speichern?

Ist das Erlaubt?
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt u.a. auf die Daten an:
§ 95 TKG
(3)
1Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen.
2 § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.
§ 97 TKG
3) 1Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln.
2Diese Daten dürfen bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.

§ 35 BDSG
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
(2) 1Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden.
2Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
........
3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
4.sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.

(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
_________________
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