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Nicht erhaltene Ware nicht bezahlt - nun Inkasso?

 
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beere20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:49    Titel: Nicht erhaltene Ware nicht bezahlt - nun Inkasso? Antworten mit Zitat

Angenommen, A bestellt sich 5 Artikel bei Versandhaus B und zahlt diese in monatlichen Raten zzgl. Zinsen ab.

B liefert aber nur 4 Artikel, weist aber weiterhin 5 Artikel auf der Rechnung aus.

Als Versandhaus B nach 6 Monaten und etlichen Briefen (versendet als Einschreiben) die Rechnung immer noch nicht korrigiert hat, stellt A die weitere Bezahlung ein, teilt dies B schriftlich mit und setzt eine Frist zur Berichtigung der Rechnung.

Statt die Rechnung zu berichtigen, gibt das Versandhaus B den Gesamtbetrag an ein Inkassobüro weiter.

Versandhaus B und das Inkassobüro fordern die Bezahlung des nicht erhaltenen Artikels nebst Inkassogebühren von A, können aber nicht nachweisen, dass A dieses Paket jemals erhalten habe. Ein Paketschein mit einer Annahmebestätigung können sie nicht nachweisen.


Frage 1:
Muss A die Inkassokosten und das nicht gelieferte bezahlen?

Frage 2:
Durfte A die Zahlungen wegen der falschen Rechnung einstellen?

Frage 3:
A zahlt nun den noch offenstehenden Betrag der tatsächlich an Ihn ausgelieferten Waren plus Zinsen - muss er trotzdem noh das Inkasso bezahlen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Durfte A die Zahlungen wegen der falschen Rechnung einstellen?
Nein, er hätte nur den nicht gelieferten Artikel nicht bezahlen müssen. Die andere Artikel hat er ja erhalten, also warum sollte er sie nicht bezahlen müssen?
Zitat:
A zahlt nun den noch offenstehenden Betrag der tatsächlich an Ihn ausgelieferten Waren plus Zinsen - muss er trotzdem noh das Inkasso bezahlen?
Soweit die Inkassokosten berechtigt sind, ja. Und berechtigt sind sie doch offenkundig in der Höhe, in denen Waren an A geliefert, von A aber nicht bezahlt worden sind.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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beere20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antworten!

Nehmen wir jetzt an, dass es um den Kauf um einen verzinsten Ratenkauf gehandelt hat. Wenn eine Rechnung nicht stimmt, stimmen ja auch die Zinsen und der Abschlag nicht.
Würde das etwas an dem Unrecht ändern, das A hatte, in dem er die Zahlungen einstellte?

Angenommen, das Inkassobüro gibt die Forderung an einen Anwalt weiter.
Muss A dann das Inkassobüro und den Anwalt bezahlen?
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