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(bin mal wieder nicht sicher, ob ich das richtige Unterforum gewählt habe. Entschudlige mich notfalls schon mal im voraus).
Habe eine Frage zu Eigenleistungen.
Beim Bau/Kauf eines Hauses sind sich Käufer und Verkäufer über die Höhe der Eigenleistungen einig gewesen. Als es zur Erstattung kommen solll meint der Bauträger jedoch, der genannte Betrag wäre der Bruttobetrag gewesen, er könne aber nur den Nettobetrag vergüten, da er selbst ja auch nur diesen beim Handwerker spart.
Ich kann dieser Argumentation nicht ganz folgen, denn auf die Handwerkerleistungen würde ja auch die Umsatzsteuer anfallen. Vergütet er jetzt nur den nettobetrag, muss er für diesen keine umsatzsteuer zahlen und steckt sich diese somit in die eigene Tasche, oder?
Ist es üblich bzw. irgendwoe festgelegt, dass bei Egenleistungen der Nettobetrag rückvergütet wird?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 20.02.09, 10:19 Titel:
Also es gehört eher ins Steuerrecht. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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