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Ersatzanspruch Fehler bei Küchenmontage

 
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schnorchi83
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:01    Titel: Ersatzanspruch Fehler bei Küchenmontage Antworten mit Zitat

Kunde A kauft beim Küchenstudio B eine Einbauküche.
B nimmt in den Räumlichkeiten des A Aufmaß.
Entsprechend der Maße wurde die Küche geplant.
Bei Montage der Küche durch B wurde festgestellt, dass bei der Aufmaßnahme ein vorhandenes Gasrohr übersehen wurde, was nun bei Montage störend ist. Schließlich wurde das Rohr durch einen Installateur entfernt.

B hat sich bereit erklärt, die Kosten der Demontage des Rohres zu übernehmen.
A besteht jedoch auch auf Zahlung eines Ersatzanspruches für die etwaige Neuinstallation des Gasrohres bei Auszug aus der Mietwohung. A ist der Auffassung, dass er den Mietgegenstand vertragsgemäß zurück geben muss.

Hat A einen Anspruch gegen B ??

Dank im Voraus.
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Vollstrecker
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, dass A den Installateur mit dem Ausbau des Gasrohres beauftragt hat.
Er hätte dies nicht tun müssen. A hätte gegenüber B darauf bestehen können, dass dieser die Einbauküche entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anpasste, oder A hätte vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Einen Anspruch gegen B hat A nun nicht mehr!
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