Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
AN haben bei der Stadt Ham. eine Regelung , dass die AN entsprechend einer Dienstvereinbarung bis zu 200 Std im Jahr Mehrstunden ansammeln können und die jeweils zum 1.Februar eines jeden Jahres auf 20 Stunden durch Ausgleichstage herunterfahren müssen.
Auf Grund Krankheit konnte Pers A die bereits genehmigten Ausgleichstage nicht nehmen, so daß A nunmehr deutlich über dem Limit liegt und der AG die Auffassung vertritt , dass diese Std. verfallen sind.
A könnte sich bei der Gewerkschaft Rat holen, einen Rechtsanwalt beauftragen oder selbst beim Arbeitsgericht klagen.
Aber...
Regelungen durch die zum Jahresende nicht ausgeglichene Mehrarbeit verfällt, sind per se nicht unüblich , auch eine Nachfristgewährung wie hier ist im üblichen Rahmen.
Was sagt die Betriebsvereinbarung dazu? Ich meine zum Verfall....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Auf Grund Krankheit konnte Pers A die bereits genehmigten Ausgleichstage nicht nehmen, so daß A nunmehr deutlich über dem Limit liegt und der AG die Auffassung vertritt , dass diese Std. verfallen sind.
Ich nehme stark an, dass der AN diese Tage durchaus genommen hat und halt Pech hatte, an den freine Tagen krank zu sein. So was passiert halt.
Auf Grund Krankheit konnte Pers A die bereits genehmigten Ausgleichstage nicht nehmen, so daß A nunmehr deutlich über dem Limit liegt und der AG die Auffassung vertritt , dass diese Std. verfallen sind.
Wenn die Stunden vor der Krankheit als Freizeitausgleich bereits eingeplant waren sind sie tatsächlich verfallen. Für seine Freizeit bekommt man keine Lohnfortzahlung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.