Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.02.09, 13:12 Titel: Einladung der Arge ohne RechsfolgenBelehrung
Gestern kam eine Einladung der Arge per Post. Besprechung des Bewerberangebots bzw. der beruflichen Situation. Nicht wie üblich mit § oder Meldeaufforderung etc und ohne Rechtsfolgebelehrung. Momentan läuft eine Sanktion, nach Meinung der Sb wurde nicht auf ein Vermittlungsvorschlag reagiert, Klage usw läuft bereits. Genau bei dieser Sb wäre der Termin. Wie eine unabhäniges, neutrales Gespräch stattfinden soll, ist fraglich.
Einen Befangenheitsantrag, ob er Erfolg bringt oder nicht, müßte an die Geschäftsführung dieser Arge oder an die Regionaldirektion?!
Besteht überhaupt eine Verpflichtung zu diesem Termin zu erscheinen? _________________ Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Berthold Brecht
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.02.09, 13:32 Titel:
Was keine Rechtsfolgenbelehrung trägt hat meistens auch keine Rechtsfolgen
Allerdings, da ich davon ausgehe, dass Sie tatsächlich arbeiten wollen spricht ja nichts gegen so ein Gespräch.
Wenn ein SB bei jedem den er sanktioniert gleich befangen wäre, würden die Akten nur so durch die Argen rotieren, ausgehen sollte man daher erst einmal von der entsprechenden professionellen Distanz, die jeder MA bei einer Arge haben sollte.
Ein solches Gespräch kann ja auch helfen dem MA die tatsächliche Situation des LE klar zu machen und zukünftige Stellen- oder Fortbildungsangebote könnten wesentlich zielführender sein. _________________ ausgezeichnet
Was keine Rechtsfolgenbelehrung trägt hat meistens auch keine Rechtsfolgen
Allerdings, da ich davon ausgehe, dass Sie tatsächlich arbeiten wollen spricht ja nichts gegen so ein Gespräch.
Ein solches Gespräch kann ja auch helfen dem MA die tatsächliche Situation des LE klar zu machen und zukünftige Stellen- oder Fortbildungsangebote könnten wesentlich zielführender sein.
Nö, ich tu nur so, ist ja auch wahnsinnig erfüllend diese Situation. Was bringt mir aber ein Gespräch mit dieser Person, die mir erstens nur Vermittlungsvorschläge unterbreitet, bei denen die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist und 2. ich den Stellenprofil nicht entspreche. Eine ähnliche Situation hatte ich schon einmal, mit der gleichen Sb, es kam nur schwammiges Gerede und das übliche blabla. Ich habe das bestimmte oder unbestimmte Gefühl, das es um die Akteneinsicht geht usw. und das sie die Situation wieder "beruihgen" will. Eine Klage wegen der Sanktion, ausgesprochen durch die Sb, ging letzte Woche raus. EIne konkrette Meldeaufforderung ist es auch nicht, da kein § angegeben ist und bei solchen Einladungen steht auch immer 1. Einladung. Vielleicht sollte ich einfach vorher anrufen und nachfragen. _________________ Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Berthold Brecht
Diese konkrete Einladung wäre dann sanktionsfrei. Aber wenn man diese Begründung anschließend (wenn die ARGE die Sanktion verhängen will) anführt, wird natürlich künftig jede weitere Einladung mit entsprechender Belehrung und ggf. auch mit Postzustellungsurkunde erfolgen. Ist also keine auf Dauer geeignete Vorgehensweise, im Ergebnis verschiebt man damit den Termin eben um ein paar Tage.
.... wird natürlich künftig jede weitere Einladung mit entsprechender Belehrung und ggf. auch mit Postzustellungsurkunde erfolgen....
Bisher kam jede Einladung mit entsprechender Rechtsfolgebelehrung etc. Auch solche, um die ich selbst gebeten hatte. Falls das so verstanden wurde, natürlich werde ich nicht einfach nicht erscheinen, an dem Tag, das ist klar. Es geht mir auch nur indirekt um den Termin, sondern um den Termin bei DER Sb. Das funktioniert einfach nicht. Diskriminierende Bemerkungen tue ich mir nicht länger freiwillig an, da hilft auch kein Beistand. Dachte mir, das ich die geschäftsführung anschreibe, zwecks anderen Sb, dann gerne. _________________ Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Berthold Brecht
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.