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Verfasst am: 22.02.09, 11:26 Titel: Erbansprüche nach ausgeschlagenem Erbe
Hallo zusammen,
ich habe da folgende Situation:
Vater verstirbt, Tochter schlägt das Erbe aus, da das Erbe mit Schulden behaftet ist.
Später verstirbt Großmutter. Ist die Tochter dann noch erbberechtigt, wenn sie zuvor das Erbe ihres Vater ausgeschlagen hat oder ist die Erbsache Großmutter dann neu zu bewerten? Wie ist die Rechtslage?
Danke im voraus
Bujese
Verfasst am: 22.02.09, 13:07 Titel: Re: Erbansprüche nach ausgeschlagenem Erbe
Bujese hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe da folgende Situation:
Vater verstirbt, Tochter schlägt das Erbe aus, da das Erbe mit Schulden behaftet ist.
Später verstirbt Großmutter. Ist die Tochter dann noch erbberechtigt,
Es handelt sich um zwei getrennte Sterbefälle und die Tochter ist auf den Tod der Großmutter erb- bzw. pflichtteilsberechtigt.
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