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Verfasst am: 22.02.09, 11:53 Titel: krank nach Arbeitsunfall
Person A fragt sich , wo der Unterschied im Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber liegt bei normaler Krankheit und Krankheit durch Arbeitsunfall????
gibz es für den Arbeitsunfall auch im TVÖD irgendwelche Regelungen ???
desweiteren frage ich mich , ob der AG verlangen kann , dass Reha - Massbahmen wie z. B. Krankengymnastik nach einem Au in die Freizeit zu legen sind.
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Verfasst am: 22.02.09, 12:02 Titel: Re: krank nach Arbeitsunfall
wolfgang1 hat folgendes geschrieben::
Person A fragt sich , wo der Unterschied im Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber liegt bei normaler Krankheit und Krankheit durch Arbeitsunfall????
Keine. In beiden Fällen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Unterschiede betreffen nur das Sozialversicherungsrecht (Kostenträger ist die Berufsgenossenschaft anstelle der Krankenkasse).
Zitat:
gibz es für den Arbeitsunfall auch im TVÖD irgendwelche Regelungen ???
Ja, beim verzögertem Stufenaufstieg wegen Leistungsminderung.
Zitat:
desweiteren frage ich mich , ob der AG verlangen kann , dass Reha - Massbahmen wie z. B. Krankengymnastik nach einem Au in die Freizeit zu legen sind.
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Ja, siehe § 611 BGB. Während der Arbeitszeit muß der Arbeitnehmer arbeiten.
Verfasst am: 22.02.09, 15:28 Titel: Re: krank nach Arbeitsunfall
wolfgang1 hat folgendes geschrieben::
desweiteren frage ich mich , ob der AG verlangen kann , dass Reha - Massbahmen wie z. B. Krankengymnastik nach einem Au in die Freizeit zu legen sind.
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Ich frag mich wo es steht das der Arbeitnehmer verlangen kann das er während der Arbeitszeit Rehamaßnahmen durchführen kann.
Meist ist es so dass die Reha noch in der Zeit der Krankschreibung erfolgt und somit keine Arbeitszeit vorliegt. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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