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Hallo ,
mir wurde am 14.10.2008 ein Bußgeldbescheid ( 3 Monate Fahrverbot ) von der ZBS zugesandt .
Gegen diesen Bescheid habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt .
Der Einspruch wurde an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet .
Anfang Dezember bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht , dass
das Amtsgericht für die Einspruchsentscheidung zuständig wäre aber
auch mit dem Hinweis , den Einspruch wegen Kostenersparnis doch zurück zunehmen .
Darauf hin nahm ich den Einspruch 2 Tage später ( 7.Dezember ) zurück .
Am 23 . 01. erhielt ich von der ZBS den Vollzug des Fahrverbotes mit
dem Hinweis , dass die Rechtskraft mit Rücknahme des Einspruchs am
23.10.2008 erlangt sei . Zu diesem Datum wurde aber der Einspruch
erst eingelegt , nicht zurück genommen . Habe nun heute 22.02. , einen Tag vor Ablauf der Abgabefrist , meinen Führerschein bei zuständigen PI abgegeben .
Auf der Bstätigung der PI steht eindeutig , dass die Rechtskraft erst mit Rücknahme
des Einspruchs eintritt , also wohl erst am 07.12.2008 .
Hat jemand eine Ahnung in wie weit dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig ist ,
da die wirkliche Rechtskraft ja erst am 07.12.2008 eingetreten wäre , mir aber
im Vollzug des Bescheides der 23.10.2008 genannt wurde .
Vielen Dank für Eure Antworten ,
Matthias
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