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Falscher Bußgeldbescheid ?

 
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Matthias2510
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 16:03    Titel: Falscher Bußgeldbescheid ? Antworten mit Zitat

Hallo ,
mir wurde am 14.10.2008 ein Bußgeldbescheid ( 3 Monate Fahrverbot ) von der ZBS zugesandt .
Gegen diesen Bescheid habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt .
Der Einspruch wurde an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet .
Anfang Dezember bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht , dass
das Amtsgericht für die Einspruchsentscheidung zuständig wäre aber
auch mit dem Hinweis , den Einspruch wegen Kostenersparnis doch zurück zunehmen .
Darauf hin nahm ich den Einspruch 2 Tage später ( 7.Dezember ) zurück .
Am 23 . 01. erhielt ich von der ZBS den Vollzug des Fahrverbotes mit
dem Hinweis , dass die Rechtskraft mit Rücknahme des Einspruchs am
23.10.2008 erlangt sei . Zu diesem Datum wurde aber der Einspruch
erst eingelegt , nicht zurück genommen . Habe nun heute 22.02. , einen Tag vor Ablauf der Abgabefrist , meinen Führerschein bei zuständigen PI abgegeben .
Auf der Bstätigung der PI steht eindeutig , dass die Rechtskraft erst mit Rücknahme
des Einspruchs eintritt , also wohl erst am 07.12.2008 .
Hat jemand eine Ahnung in wie weit dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig ist ,
da die wirkliche Rechtskraft ja erst am 07.12.2008 eingetreten wäre , mir aber
im Vollzug des Bescheides der 23.10.2008 genannt wurde .
Vielen Dank für Eure Antworten ,
Matthias
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Frage nicht.

Der Titel des Threads lautet
Zitat:
Falscher Bußgeldbescheid ?


Was genau ist denn jetzt am Bußgeldbescheid falsch?

Oder geht es lediglich um die fehlerhafte Fristberechnung zum Antritt des Fahrverbots?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Frage: der BG wurde mit Rücknahme des einspruchs (Eingang bei Gericht) rechtskräftig.
Wahrscheinlich hat hier jemand nicht genau hingeguckt.
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