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FREE-TS noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16.02.09, 21:17 Titel: Subdomain - Rechte zum "vermieten" |
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Hallo!
Ich habe mich entschlossen, ein Projekt dieses Jahr zu starten,
Nun ist es geschehen, alles da, nun die Frage.
Ich habe bei der Deutschen Anbieter X AG (T-Home) ein
Domain Paket bestellt, incl. 10 Subdomains. Diese habe ich
nun vor, online auf meiner Website zu verkaufen (vermieten).
Wie sieht dies den momentan gesehen unsere Rechtslage?
Habe hier im Forum zur Zeit nichts darüber finden können.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
Philipp F. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 17.02.09, 13:11 Titel: |
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Da würde ich erst mal in die AGB der Teledumm schauen, ob kommerzielle Nutzung dieser Art überhaupt zulässig ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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chatterhand FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 17.02.09, 17:04 Titel: |
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Hallo,
schließe mich MAS an und ergänze:
bei vielen Hostern gibt es für diesen Zweck sog. 'Reseller-Tarife'.
Daß das beabsichtigte Vorhaben eine gewerbliche Tätigkeit mit den entsprechenden Konsequenzen darstellt, dürfte wohl klar sein.
Ansonsten fragt man besser vorher... Zitat: | ... Nun ist es geschehen, alles da, nun die Frage. ... |
_________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 20.02.09, 02:50 Titel: |
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Ohne die AGB des Anbieters zu kennen, glaube ich zu wissen gg*
dass Domains, wie Telefonleitungen, eigentlich auch nur "Mietsachen" sind des jeweiligen Anbieters. Eine Sache, die ich nur besitze, daran kann ich aber kein Eigentum erwerben rechtlich gesehen und kann demzufolge das auch nicht verkaufen, weil ich wie gesagt nur "Besitzer" (selbst nur zahlender Mieter) bin. Der Thread-Schreiber sprach aber auch von "Vermietung, also Untervermietung", was wieder einen ganz anderen Sachverhalt darstellt Er will quasi seine Subdomain unter-vermieten an einen Dritten. Nach meiner Kenntnis darf er das jederzeit tun und ist auch an keinerlei Preisbindung gebunden. Allerdings, Vorsicht ! Er haftet für die Inhalte seines "IT-Untermieters" mit, wenn ich richtig informiert bin. Wer mag, kann die §§ dazu noch nennen. Wenn sein Untermieter also rechtwidrige Inhalte auf seiner "Sub-Domain" zeigt, ist der "Vermieter" ebenfalls mit-verantwortlich. Daher empfiehlt es sich auch, immer wieder mal zu "linsen", was der Nachbar so treibt und am besten immer mal ein Up-Date davon zu machen (zur eigenen Absicherung) Das ist meine Empfehlung, bin aber kein Experte in solchen Sachen und kann nur meinen mehr oder weniger gesunden Menschenverstand benutzen.
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 20.02.09, 17:10 Titel: |
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Phönix3 hat folgendes geschrieben:: | Er will quasi seine Subdomain unter-vermieten an einen Dritten. Nach meiner Kenntnis darf er das jederzeit tun |
Nein, wenn ihn die AGB seines Vermieters daran hindern.
Im Gegensatz zur Ausnahme Wohneigentum ist generell die Untervermietung gemieteter Sachen problemlos per AGB untersagbar. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 20.02.09, 22:20 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Phönix3 hat folgendes geschrieben:: | Er will quasi seine Subdomain unter-vermieten an einen Dritten. Nach meiner Kenntnis darf er das jederzeit tun |
Nein, wenn ihn die AGB seines Vermieters daran hindern.. |
Da ist allerdings korrekt ! Dann darf er es nicht.
Ich ging allerdings leichtfertig davon aus, daß ein solches Untervermietungs-Verbot in den AGB die Wettbewerbsfähigkeit des Anbieters erheblich herabsetzen würde und sich kein Anbieter sein eigenes Geschäft derart vermiesen würde, um dem Kunden solch "unattraktive AGB", solche Einschränkungen, zu seinem Nachteil, aufzuerlegen. Aber prinzipiell ist Deine Aussage natürlich korrekt und sachlich richtig.
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 21.02.09, 11:53 Titel: |
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Wie schon von chatterhand erwähnt, läßt sich kein Provider gerne sein lukratives Reseller-Geschäft dadurch kaputt machen, daß er jedermann die (gewerbliche) Weitervermietung seines Webspaces oder seiner (Sub-)Domains erlaubt.
99% der Kunden wird es völlig egal sein, ob sie ihren Krams weitervermieten dürfen oder nicht, sodaß für die auch nichts "unattraktiv" wird.
Selbst ich als gewerblicher Kunde diverser Provider habe noch nie eine Reseller-Option gebraucht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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chatterhand FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 21.02.09, 12:08 Titel: |
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Hallo,
und noch eins
unter Zurückstellung sämtlicher von MAS und mir geäußerten Bedenken:
es erscheint mir doch sehr fraglich, inwiefern Subdomains einer vorgegebenen Domäne der Verkaufsschlager werden sollen... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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topspin FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 21.02.09, 17:35 Titel: |
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Da der hier genannte Provider im regelfall auch nicht der Inhaber der Domain ist sondern der Betreiber wenn man dazu überhaupt Inhaber sagen kann.
Alle meine Domains sind als Beispiel über einen Reseller auf mich Registriert. Kein Reseller hat die Möglichkeit mir legal die Domains wegzunehmen. Da der Vertragspartner bei Domains im Regelfall die Denic ist und die Domain von einem Provider/Reseller nur für mich verwaltet wird, dürfte er auch nichts gegen eine weiter Vermietung sagen können. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 21.02.09, 20:35 Titel: |
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topspin hat folgendes geschrieben:: | Da der Vertragspartner bei Domains im Regelfall die Denic ist und die Domain von einem Provider/Reseller nur für mich verwaltet wird, dürfte er auch nichts gegen eine weiter Vermietung sagen können. |
Na wenn Sie diese Meinung auch noch nach einem Blick in die AGB Ihres Resellers haben, ist ja alles in Ordnung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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topspin FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 21.02.09, 22:33 Titel: |
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@ Michael A. Schaffrath, ich wüsste nicht was mir mein Reseller verbieten kann, woran er keine rechte hat. OK, hab ich die Domain selbst nur von meinem Reseller gemietet, so haben Sie natürlich recht. Aber im regelfall beantrage ich über einen Reseller nur die Domain, die er dann in meinem Auftrag bei der zuständigen Stelle in meinem Namen registriert. Allerdings kann mir mein Reseller verbieten meinen Speicherplatz auf dem von mir gemieteten Server weiter zu vermieten. |
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 22.02.09, 00:43 Titel: |
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Wie liegt eigentlich der Fall, wenn Person A eine Domain hat mit www.meinewebseite.de (Online-Shop) Dort im Impressum gibt A seinen realen Namen an, jedoch nur als "Webmaster" und Steuerbehörden, Gewerbeaufsicht, Tante Berta und Onkel Hugo, alle die es interessiert, was A so anbietet, verkauft und macht, kann man dort sehen, alles wunderbar. Angenommen, A will im Internet mit einem weiteren Verkaufsshop unerkannt bleiben, weil er Artikel verkauft, wie z.B. nachgebaute Markenartikel (Produktpiraterie) und weiterverkaufen will "ohne groß den möglichen Behörden oder Wettbewerbern und Herstellern der Originalwaren aufzufallen. Die Kunden finden ihn ja über die Artikelsuche (Metatags) und müssen einen Inhaber-Namen nicht kennen, um seinen Shop zu finden und dort zu kaufen. Um das zu erreichen, hängt A einfach an seine Hauptdomain noch eine Subdomain an, wie z.B. www.Reitsportartikel.meinewebseite.de, ohne daß der Provider davon was mitbekommen muß und A setzt noch eines drauf und nennt dort bei seinen Reitsportartikeln einen Fantasienamen als Geschäftsführer und schreibt dann oben darüber. "Diese Seiten sind vermietet an Dr. Mars vom Jupiter..." Gegen welche §§ wurde hier verstossen ?
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 22.02.09, 17:26 Titel: |
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TMG, UWG, MarkenG, der ganze Gemüsegarten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 22.02.09, 22:16 Titel: |
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Danke Michael.
Da hat dann der richtige "Gärtner" ganz schön zu ernten... LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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