Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Parkverstoß begangen , Fahrzeughalter verstorben , wer zahlt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Parkverstoß begangen , Fahrzeughalter verstorben , wer zahlt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hobbyjurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 52
Wohnort: giessen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 16:58    Titel: Parkverstoß begangen , Fahrzeughalter verstorben , wer zahlt Antworten mit Zitat

Folgender hypothetischer Fall:
Ein PKW ist auf einen sehr betagten Fahrzeughalter zugelassen und wird nach dessen Tod nicht auf die Alleinerbin umgemeldet. Nach dem Tod des Fahrzeughalters wird mit diesem PKW die höchstzulässige Parkzeit eines Parkplatzes überschritten und es gibt prompt ein Knöllchen über 5 Euro.

In der Rechtsmittelbelehrung steht drin, dass der Fahrzeughalter - auch wenn er den Verstoß nicht begangen hat - zahlen muss, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann; für diesen Fall kann außerdem ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Fragen:
Ist die Alleinerbin zahlungspflichtig, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann oder erlischt die Zahlungspflicht durch den Tod des Fahrzeughalters?

Kann hier ein Fahrtenbuch auferlegt werden? Erlischt diese Auflage mit einer Ummeldung auf die Alleinerbin?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Alleinerbin ist Fahrzeughalterin, auch wenn das Fahrzeug nicht auf sie umgemeldet wurde. Vergleiche Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 7 StVG, Rdnr. 14 m.w.N.
Zitat:
Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, insbesondere die Kosten bestreitet und die Verfügungsgewalt hat, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt


Die Androhung eines Fahrtenbuchs wegen eines Parkverstoßes ist allerdings lächerlich. Hierfür bedarf es schon eines punktebewehrten Verstoßes.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Weshalb sollte dies lächerlich sein, wenn der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter als Betroffener schon mehrfach aufgefallen ist? Und ansonsten würde ich für 5 Euro niemals dieses Forum um Rat fragen sondern einfach zahlen. Mit den Augen rollen
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Weshalb sollte dies lächerlich sein, wenn der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter als Betroffener schon mehrfach aufgefallen ist?

Wie soll die Bußgeldstelle dies feststellen? Ordnungswidrigkeiten für die es nur Verwarnungsgelder gibt, werden nicht zentral gespeichert.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es schon Quellen. Frage
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hobbyjurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 52
Wohnort: giessen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Weshalb sollte dies lächerlich sein, wenn der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter als Betroffener schon mehrfach aufgefallen ist? Und ansonsten würde ich für 5 Euro niemals dieses Forum um Rat fragen sondern einfach zahlen. Mit den Augen rollen


Es ging mir bei der Frage um die rechtliche Lage, dafür ist das Forum doch gedacht? Natürlich würde ich für 5 Euro keinen Rechtsstreit mit der Behörde vom Zaun brechen!
Im Strafrecht fallen Geld- oder Haftstrafen auch nicht in den Nachlass, warum ist das im OWi-Recht anders?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der tatsächlich Betroffene verstorben ist, dann ist jegliches Bussgeld- oder Strafverfahren erledigt.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Und ansonsten würde ich für 5 Euro niemals dieses Forum um Rat fragen sondern einfach zahlen.
Im FDR gibt es keine 'Bagatellgrenze', hier darf grundsätzlich jeder (fast) jede Frage stellen.

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn der tatsächlich Betroffene verstorben ist, dann ist jegliches Bussgeld- oder Strafverfahren erledigt.
Das mag sein, ist in dem hier diskutierten Fall allerdings irrelevant.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Da gibt es schon Quellen. Frage

Welche sind denn das?

Ich kann nur mitteilen, was mir übereinstimmend Sachbearbeiter von Bußgeldstellen mitgeteilt haben, nämlich daß sie nie auf die Idee kommen würden, wegen eines Verstoßes der nicht mit Punkten bedroht ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage zu beantragen.
Und von für die Anordnung von Fartenbüchern zuständigen Straßenverkehrsamt-Mitabeitern weiß ich, daß diese in so einem Fall keine Fahrtenbuchanordnung erlassen würden, da eine solche vom Gericht kassiert würde.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn der tatsächlich Betroffene verstorben ist, dann ist jegliches Bussgeld- oder Strafverfahren erledigt.
Das mag sein, ist in dem hier diskutierten Fall allerdings irrelevant.

Nö ist es nicht, denn der TE fragt sogar explizit danach:

Zitat:
Im Strafrecht fallen Geld- oder Haftstrafen auch nicht in den Nachlass, warum ist das im OWi-Recht anders?

Und da hat Obermotzbruder eine Antwort drauf gegeben.
Im Owi- Recht ist es nicht anders.
Nach dem Tod des Halters ist nun die Erbin Halterin. Der Nachlass ist also schon erledigt und hat nix mit der Strafe zu tun. Die Ordnungswidrigkeit wird nämlich erst dann begangen, als die Haltereigenschaft schon auf die Erbin übergegangen ist.

Also, erst gründlich lesen und dann Beiträge anderer Forenmitglieder kommentieren..... Mit den Augen rollen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.