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Kaufpreisminderung noch nach Kauf geltend machen
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Larsundgaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Nortmoor

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:28    Titel: Kaufpreisminderung noch nach Kauf geltend machen Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man ein Haus gekauft hat, und nach einigen Jahren (ca. 6-8 Jahre) beim Renovieren herhebliche Mängel feststellt, die normalerweise zu einer Kaufpreisminderung geführt hätten, gibt es dann die möglichkeit noch etwas gegenüber dem Vorbesitzer geltend zu machen. wie ist in solchen Fällen die Rechtslage?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:54    Titel: Re: Kaufpreisminderung noch nach Kauf geltend machen Antworten mit Zitat

Larsundgaby hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn man ein Haus gekauft hat, und nach einigen Jahren (ca. 6-8 Jahre) beim Renovieren herhebliche Mängel feststellt, die normalerweise zu einer Kaufpreisminderung geführt hätten....

Bei Gebraucht-Immobilien gibt es keine Gewährleistung. Bei Neubau gibt es 5 Jahre Gewährleistung. Nach 6 bis 8 Jahren ist also nichts mehr zu machen - es sei denn, es handelt sich um arglistige Täuschung. Die verjährt erst nach 30 Jahren. Arglistige Täuschung setzt allerdings voraus, daß der Verkäufer davon wusste und den Mangel arglistig verschwiegen hat.
MfG
Lucky
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Larsundgaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Nortmoor

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man von arglistiger Täuschung sprechen, wenn als Dämmmaterial alte gammelige Matrazen verwendet wurden die mitlerweile anfangen zu schimmeln
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was war über der Dämmung?
Hat der VK die Matratzen da reingesteckt?



MfG

edit:
Was war denn über die Dämmung vereinbart?
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Larsundgaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Nortmoor

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Dämmung Sprach er von Hartfaser- und Styroporplatten. aber von Matrazen hat er nichts gesagt.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hrmpf,

WUSSTE ER VON DEN MATRATZEN?


MfG
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Larsundgaby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Nortmoor

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Er hat sie ja da reingestopft. Er hat das haus gebaut und auch weiter ausgebaut. es gab keine Zwischenbesitzer.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Larsundgaby hat folgendes geschrieben::
Er hat sie ja da reingestopft. Er hat das haus gebaut und auch weiter ausgebaut. es gab keine Zwischenbesitzer.



Hallo,

na geht doch, warum kam die Antwort nicht gleich Winken

Lucky hat folgendes geschrieben::

..... es sei denn, es handelt sich um arglistige Täuschung. Die verjährt erst nach 30 Jahren. Arglistige Täuschung setzt allerdings voraus, daß der Verkäufer davon wusste und den Mangel arglistig verschwiegen hat.
MfG
Lucky




MfG


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Larsundgaby
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Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Nortmoor

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Und, kann man da von arglistiger Täuschung sprechen? Oder haben wir einfach nur Pech gehabt. Oder gibt es sowas wie eine Schiedsperson
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Larsundgaby hat folgendes geschrieben::
Und, kann man da von arglistiger Täuschung sprechen? Oder haben wir einfach nur Pech gehabt. Oder gibt es sowas wie eine Schiedsperson

Die Schiedsperson heisst "Richter". Man müsste also Klage erheben. Ob es sich um eine Täuschung handelt, kommt darauf an, was im Kaufvertrag vereinbart ist, insbesondere ob es eine Baubeschreibung gibt. Sind die Hartfaser- und Styroporplatten eine zugesicherte Eigenschaft oder nicht? Steht im Kaufvertrag, daß "nach den Regeln der Baukunst" gebaut wurde? Kann man Matratzen als Dämm-Material ansehen? Ich weiß es nicht. Eine Beratung durch einen Anwalt kann nicht schaden.
MfG
Lucky
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
Bei Gebraucht-Immobilien gibt es keine Gewährleistung.

Wie kommen Sie denn darauf?

In 999 von 1.000 Kaufverträgen steht sinngemäß bei Sach- und Rechtsmängelhaftung:

1. Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels (z. B. Schäden am Haus oder Altlasten auf dem Grundstück) des Grundstücks und des Gebäudes sind ausgeschlossen.
Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.
Der Käufer hat das Kaufobjekt besichtigt; er kauft es im gegenwärtigen, gebrauchten Zustand.
Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.
..... oder so ähnlich. Gebrauchte Immobilien werden in aller Regel unter Gewährleistungsausschluss verkauft.
Wie ist denn die Gewährleistung in diesem Fall-Beispiel vereinbart?
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
es sei denn, es handelt sich um arglistige Täuschung. Die verjährt erst nach 30 Jahren.

Abgesehen davon, dass Ansprüche verjähren und nicht eine arglistige Täuschung: Wie kommen Sie auf die 30 Jahre?


Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Anfechtungserklärung hat gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen (§143 BGB)
Frist: 1 Jahr nach Kenntniserlangung (§124 BGB) èFristlänge zum Schutz des Getäuschten und kein Schutz des Täuschenden nötig
Anfechtung max. 30 Jahre nach Vertragsabschluß möglich.

Guckst Du hier: http://www.trenkler.de/verjaehrung/p199bgb.shtml
MfG
Lucky
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht. Beitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht.Beitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht. Beitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht. eitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht. Beitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht.
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Beitragsschreiber hat recht. Beitragsschreiber hat grundsätzlich immer recht.
War das oft genug?
MfG
Lucky
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Geht doch. Aber an Ihrer Formatierung müssen Sie noch arbeiten. Cool


lautes Lachen
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Doc_Schnaggls
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

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Das ist ja fast schon "bart-esque"... Winken

Erinnert mich doch sehr an einen kleinen, lieben Jungen, der immer nach Schulschluß den gleichen Satz etwa 432 mal an die Tafeln der "Springfield Elementary School" schreiben muss....

lautes Lachen lautes Lachen lautes Lachen
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Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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