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Folgender hypothetischer Fall:
Ein PKW ist auf einen sehr betagten Fahrzeughalter zugelassen und wird nach dessen Tod nicht auf die Alleinerbin umgemeldet. Nach dem Tod des Fahrzeughalters wird mit diesem PKW die höchstzulässige Parkzeit eines Parkplatzes überschritten und es gibt prompt ein Knöllchen über 5 Euro.
In der Rechtsmittelbelehrung steht drin, dass der Fahrzeughalter - auch wenn er den Verstoß nicht begangen hat - zahlen muss, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann; für diesen Fall kann außerdem ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Fragen:
Ist die Alleinerbin zahlungspflichtig, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann oder erlischt die Zahlungspflicht durch den Tod des Fahrzeughalters?
Kann hier ein Fahrtenbuch auferlegt werden? Erlischt diese Auflage mit einer Ummeldung auf die Alleinerbin?
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 22.02.09, 17:52 Titel:
Die Alleinerbin ist Fahrzeughalterin, auch wenn das Fahrzeug nicht auf sie umgemeldet wurde. Vergleiche Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 7 StVG, Rdnr. 14 m.w.N.
Zitat:
Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, insbesondere die Kosten bestreitet und die Verfügungsgewalt hat, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt
Die Androhung eines Fahrtenbuchs wegen eines Parkverstoßes ist allerdings lächerlich. Hierfür bedarf es schon eines punktebewehrten Verstoßes. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 22.02.09, 19:02 Titel:
Weshalb sollte dies lächerlich sein, wenn der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter als Betroffener schon mehrfach aufgefallen ist? Und ansonsten würde ich für 5 Euro niemals dieses Forum um Rat fragen sondern einfach zahlen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 22.02.09, 19:36 Titel:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Weshalb sollte dies lächerlich sein, wenn der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter als Betroffener schon mehrfach aufgefallen ist?
Wie soll die Bußgeldstelle dies feststellen? Ordnungswidrigkeiten für die es nur Verwarnungsgelder gibt, werden nicht zentral gespeichert. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 22.02.09, 19:40 Titel:
Da gibt es schon Quellen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Weshalb sollte dies lächerlich sein, wenn der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter als Betroffener schon mehrfach aufgefallen ist? Und ansonsten würde ich für 5 Euro niemals dieses Forum um Rat fragen sondern einfach zahlen.
Es ging mir bei der Frage um die rechtliche Lage, dafür ist das Forum doch gedacht? Natürlich würde ich für 5 Euro keinen Rechtsstreit mit der Behörde vom Zaun brechen!
Im Strafrecht fallen Geld- oder Haftstrafen auch nicht in den Nachlass, warum ist das im OWi-Recht anders?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 22.02.09, 20:10 Titel:
Wenn der tatsächlich Betroffene verstorben ist, dann ist jegliches Bussgeld- oder Strafverfahren erledigt. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.09, 20:40 Titel:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Und ansonsten würde ich für 5 Euro niemals dieses Forum um Rat fragen sondern einfach zahlen.
Im FDR gibt es keine 'Bagatellgrenze', hier darf grundsätzlich jeder (fast) jede Frage stellen.
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn der tatsächlich Betroffene verstorben ist, dann ist jegliches Bussgeld- oder Strafverfahren erledigt.
Das mag sein, ist in dem hier diskutierten Fall allerdings irrelevant. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 22.02.09, 23:26 Titel:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Da gibt es schon Quellen.
Welche sind denn das?
Ich kann nur mitteilen, was mir übereinstimmend Sachbearbeiter von Bußgeldstellen mitgeteilt haben, nämlich daß sie nie auf die Idee kommen würden, wegen eines Verstoßes der nicht mit Punkten bedroht ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage zu beantragen.
Und von für die Anordnung von Fartenbüchern zuständigen Straßenverkehrsamt-Mitabeitern weiß ich, daß diese in so einem Fall keine Fahrtenbuchanordnung erlassen würden, da eine solche vom Gericht kassiert würde. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Wenn der tatsächlich Betroffene verstorben ist, dann ist jegliches Bussgeld- oder Strafverfahren erledigt.
Das mag sein, ist in dem hier diskutierten Fall allerdings irrelevant.
Nö ist es nicht, denn der TE fragt sogar explizit danach:
Zitat:
Im Strafrecht fallen Geld- oder Haftstrafen auch nicht in den Nachlass, warum ist das im OWi-Recht anders?
Und da hat Obermotzbruder eine Antwort drauf gegeben.
Im Owi- Recht ist es nicht anders.
Nach dem Tod des Halters ist nun die Erbin Halterin. Der Nachlass ist also schon erledigt und hat nix mit der Strafe zu tun. Die Ordnungswidrigkeit wird nämlich erst dann begangen, als die Haltereigenschaft schon auf die Erbin übergegangen ist.
Also, erst gründlich lesen und dann Beiträge anderer Forenmitglieder kommentieren.....
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