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Hallo,
nehme wir an, eine Person habe einen Artikel für ein Printmagazin geschrieben. Auch nach Nachfrage wird ihm der 'Autorenvertrag' jedoch erst nach Veröffentlichung des Artikels zugestellt. Dieser beinhaltet folgende Klauseln:
Zitat:
Mit der Rechnungsstellung versichere ich, daß ich den Beitrag selbst verfaßt und nicht, auch nicht
teilweise, anderen Veröffentlichungen entnommen habe. Der Beitrag ist danach frei von Rechten
anderer Personen, liegt keinem anderen Verlag zur Veröffentlichung vor und ist auch nicht im Internet
publiziert. Diese Erklärung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe des Beitrags an den Verlag.
Mir ist bekannt, daß die Vertriebsrechte am Beitrag mit der Bezahlung exklusiv an den Verlag über-
tragen werden, d.h., daß ich ihn anderweitig nicht mehr veröffentlichen darf, auch nicht im Internet.
Dem Verlag wird außerdem das Recht eingeräumt, den Beitrag beliebig häufig zu veröffentlichen, zu
verbreiten oder sonst zu verwerten, und zwar in allen vom Verlag verlegten Publikationen wie Zeit-
schriften und Büchern, gleichviel ob in oder durch EDV-Anlagen. Soweit der Beitrag ein Listing für
Software enthält, ist der Verlag berechtigt, Software nach dem Listing herzustellen und diese
Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst zu verwerten, auch in oder durch EDV-Anlagen.
Der Verlag ist auch berechtigt, diese ihm übertragenen Rechte auf Dritte zu übertragen.
Was ist daran 'Abzocke', was ist normal und welche Passagen würde man abändern wollen, um eine faire Vereinbarung zu erhalten?
Hmm ok, für mich klangen ein paar Passagen halt etwas dubios, z.B. dass die Rechte auch an Dritte übertragen werden können, oder dass alles noch einmal veröffentlicht werden darf, ohne dass dem Urheber eine Zahlung oder wenigstens Mitteilung zukommt.
Also sieht das im Endeffekt nach einer normalen Vereinbarung zwischen Verlag und Autor aus?
Dass der Vertrag erst nach der Veröffentlichung zugeschickt wird, bedeutet doch auch, dass er vom Autor nicht unterschrieben zurückgeschickt wurde. Ob er damit für ihn verbindlich wurde, würde ich mal in den Raum stellen.
Allgemein werden Autorenverträge nur für bestimmte Medien gemacht. Ich würde nie einen unterschreiben, der alle Rechte zur weiteren, unbegrenzten Veröffentlichung sowie die Weitergabe an Dritte einschließt. Das ist nicht üblich. Es sei denn, es wird ein entsprechendes Honorar gezahlt oder der Text ist "relativ unbedeutend". _________________ Feed Ally McBeal!
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