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Recht auf Eigentum?
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Dante92
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:20    Titel: Recht auf Eigentum? Antworten mit Zitat

Guten Tag.. ich lebe seit ein par Tagen bei meinem Vater. Meine Eltern leben getrennt, nicht geschieden. Demnächst hatte ich vor meine Sachen abzuholen. 2 Konsolen, einen PC einen Fernseher und noch so einiges. Den PC hat meine Mutter mit den Alimenten finanziert.. im Mai/Juli is die finanzierung vorbei. Anscheinend darf ich den nicht behalten... kann ich auch verstehen, find ich aber unfair mir gegenüber. Denn den Fernseher darf ich auch nicht behalten obwohl den mein Vater für mich gekauft hat. War noch vor der Trennung. Den darf ich also auch nicht haben. Meine Mutter schuldet mir noch knapp 170 Euro.. die will mir das Geld aber auch nicht geben. Also bekommen ich eigentlich sogut wie garnichts was ich aber nich verstehe. Sie hat doch garnicht das recht dazu mir einfach alles wegzunehmen? Immerhin is es mein Fernseher und mein Geld und eigentlich mein PC.. den die haben 2 im Moment. Ich brauche den PC eigentlich zum Spielen, Surfen usw.. meine Schwester braucht den nur um zu Chatten oder Bewerbungen zu schreiben und Musik hören.. Was darf ich also behalten und was nicht?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert nach Rechtsfragen der Jugend.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Toastbrot
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 98
Wohnort: Uslar/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Spielen und Surfen ist wichtiger als Bewerbungen schreiben ? Da bin ich anderer Meinung, aber gut.

Ich denke, ohne Beweise dass es "dir" gehört, wirst du nicht viel machen können.
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Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: der Weltrauml und die Dummheit des Menschen. Obwohl - beim Weltraum bin ich mir nicht sicher... (-Albert Einstein)
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich denke, ohne Beweise dass es "dir" gehört, wirst du nicht viel machen können.


Naja, wenn der Vater dem Sohn den Fernseher geschenkt hat, wird er sich ja noch daran erinnern können.

Was den PC angeht: Wenn er durch den Unterhalt finnziert wurde, dürfte er genauso Eigentum des Sohnes sein wie dessen Kleidung. Inwieweit sich nachweisen lässt, von welchem Geld der PC bezahlt wurde, ist eine andere Frage. (Ob der Sohn den PC vernünftiger nutzt als seine Schwester, spielt für die Rechtsfrage keine Rollte, das Recht ist da sehr formalistisch.)
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

rettich hat folgendes geschrieben::
Naja, wenn der Vater dem Sohn den Fernseher geschenkt hat, wird er sich ja noch daran erinnern können.
Das sehe ich auch so. Das
rettich hat folgendes geschrieben::
Was den PC angeht: Wenn er durch den Unterhalt finnziert wurde, dürfte er genauso Eigentum des Sohnes sein
allerdings nicht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterhalt, den der unterhaltspflichtige Elternteil für ein Kind zahlt, wird zwar, solange das Kind minderjährig ist, an den Elternteil, bei dem das Kind lebt, als den gesetzlichen Vertreter der Kindes gezahlt, steht aber dem Kind zu. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, von dem für das Kind gezahlten Unterhalt einen PC gekauft hat, steht auch der PC dem Kind zu, genausowie wie die Kleider, die von dem für das Kind gezahlten Unterhalt gekauft worden sind.

Es wird aber kaum möglich sein zu beweisen, von welchem Geld genau der PC gekauft worden ist. Geld sieht sich so verdammt ähnlich Lachen .
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Dante92
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also is da sogut wie nicht zu machen? Zum Fernseher: Mir is es eigentlich egal um ihn... hab einen anderen ich finde es nur total scheisse das mein Vater für alles zahlen muss. Ihm wurde viel weggenommen... er muss für 2 Kinder nenn Führerschein kaufen. Er muss Alimente zahlen. Jetzt zieh ich zu ihm und er muss schon wieder zahlen nur weil meine Mutter zu faul ist.. find ich krass und einfach nur noch unmenschlich. Daher soll sie auch mal leiden.. ich zieh weg und sie behält alles.. das is doch ungerecht oder nicht? Ich meine .. ich darf den billigsten mist mitnehmen? Wow toll oder. Ein wunder das ich meine Klamotten mitnehmen darf.

Von welchem Geld das bezahlt wurde kann ich nicht sagen.. sie bestimmt auch nicht, wenn sie es doch wüsste würde sie lügen da bin ich mir sicher. Aufjedenfall zurück zum Fernseher: Damals ging meiner kaputt.. kurz darauf bekam ich einen neuen. Er hat ihn gekauft. Da bin ich mir zu 100 % sicher... aber sie will ihn mir aus einem weiteren Grund nicht geben.

Vor ner kurzen Zeit hatten wir Probleme mit der Stromversorgung.. also musste nwir solange woanders wohnen. Erst waren wir alle bei meiner Tante.. dannach ging nur ich zu meinem Vater. Der hatte halt nur einen Fernseher der auch etwas kaputt ist. Also Kabelfernsehn funktioniert nicht. 1 Tag später meinte er ob ich MEINEN Fernseher haben will. Ich meinte ja, also gingen wir in unsere (von der Mutter Schwester und mir) Wohnung (ich hab den Schlüssel) um ihn zu holen. Irgendwann als es mit dem Strom geklappt hat, hat meine Mutter angerufen. Wir sollten den Fernseher zurückgeben. Wollte aber nicht zurück zu denen also meinte ich nein denn es is mein Fernseher. Also hat sie mit der Rechtsanwältin gedroht. Mein Vater hat aber keinen bock auf den stress.. haben den also zurückgebracht und ich bekam einen neuen. Also war der Grund dafür das wir ihn zurückgeben sollten:
Wir sind in ihre Wohnung eingebrochen, ich bin minderjährig und darf das nicht, es ist ihre Wohnung, es ist ihr Fernseher, Diebstahl.

Für mich klingt alles schwachsinnig. Diebstahl? Wieso denn bitte... es is doch nicht nur ihre Wohnung oder? Sie bezahlt Miete, Storm, Wasser usw... mit dem was sie vom Staat und meinem Vater bekommt. Sie arbeitet nicht für ihr Geld also is es genausowenig ihre Wohnung wie es meine nicht wäre.

Da kommt mir direkt eine Idee... Wenn man sien fragt womit man "ihre" wohnung bezahlt, dann sagt sie vllt mit "ihrem" Geld.. Also wäre es tatsächlich so.. Aber wohin dann mit dem Kindergeld? Das geht dann wohl zur Finanzierung des PCs drauf.. jedenfalls ein Teil davon, sind ca. 50 Euro im Monat. Wenn man sie aber jetzt fragen würde, mit welchem Geld sie den Pc finanziert, dann würde sie vllt wieder sagen: "mit meinem Geld" Also eigentlich ne gute Falle oder?? Is im moment aber auch nicht so wichtig. Wichtiger ist für mich ob es jetzt wirklich NUR ihre wohnung ist, und ob es Diebstahl und Einbruch war.

Ich hatte die Schlüssel, ich hab dort gelebt (von anfang an). Es war mein Fernseher.

edit:
Zitat:
Spielen und Surfen ist wichtiger als Bewerbungen schreiben ? Da bin ich anderer Meinung, aber gut.


Ich habe vergessen zu sagen das die nenn zweiten PC haben. Meine Mutter spielt eh nur damit undzwar den halben Tag lang. Sie spielt sogut wie immer also kann sie, falls meine Schwester mal was machen will, weggehen... das passiert eh nich allzuoft

edit2: was ich noch dazu sagen kann! Meine Mutter raucht sehr viel... locker 2-3 vllt sogar 4 Schlachteln in der Woche. Das sindd ungefähr 10-14 Euro und vllt sogar mehr.. Im Monat dann also locker über 35 Euro. Das Geld nimmt sie wahrscheinlich von meinem Kindergeld ! Genauso wie Bier und son mist.. Sie raucht sie trinkt von meinem Geld.. kanns zwar nicht beweisen aber ich glaube schon. Von dem Kindergeld könnte ich mir dann meinen eigenen Fernseher kaufen.. Also was ich damit sagen will ist: Sie kauft sich diese sachen von eigentlich MEINEM geld.. Locker 50 Euro im monat. Diese 50 hat sie somit verbraucht also schuldet sie mir doch etwas oder?

und ich kann noch etwas sagen. Ich habe ihr mal 170 euro ausgeliehen wegen essen und stromrechnung. jetzt krieg ich die genausowenig zurück wie den fernseher und alles andere.. also sind 170 euro für den arsch fenrseher für den arsch pc für den arsch und das zubehör davon genauso was ich mir eigentlich auchvon meinem kindergeld geholt habe.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
meine Sachen



... auch wenn es etwas "einfach" ausgedrückt ist:

ein unter 18 Jähriger hat keine eigenen Sachen. Über alles bestimmen die Eltern...




(ich weiß - das ist sehr oberflächlich gehalten und entspricht nicht in allen Fällen ganz - trifft jedoch den Kern)
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
... auch wenn es etwas "einfach" ausgedrückt ist:
ein unter 18 Jähriger hat keine eigenen Sachen. Über alles bestimmen die Eltern...
(ich weiß - das ist sehr oberflächlich gehalten und entspricht nicht in allen Fällen ganz - trifft jedoch den Kern)

Diese Aussage ist zwar plakativ, deshalb aber auch zu undifferenziert.

Jeder Minderjährige kann Eigentümer von Sachen sein. Dass der Minderjährige nicht selbst über sein Eigentum verfügen kann, sondern nur seine Eltern als seine gesetzlichen Vertreter, trifft zwar meist zu (Ausnahme z.B. § 110 BGB). Aber können heißt noch lange nicht dürfen: Wenn Eltern zu Unrecht von ihrem Verfügungsrecht Gebrauch machen, können sie dafür zur Verantwortung gezogen werden, spätestens wenn der Minderjährige volljährig geworden ist. Schon vorher aber können sowohl Maßnahmen des Familiengerichts (z.B. nach § 1667 BGB), als auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, z.B. eine Strafverfolgung wegen Unterschlagung (§ 246 StGB).
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ein unter 18 Jähriger hat keine eigenen Sachen. Über alles bestimmen die Eltern...


Ich würde noch etwas weiter gehen als Franz Königs. Die Aussage ist, so wie sie da steht, schlichtweg falsch. Rechtsfähig ist der Mensch ab Vollendung der Geburt. Damit kann ein Minderjähriger durchaus Eigentümer sein. Allerdings kann er wegen fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit in den meisten Fällen nicht über sein Eigentum verfügen. Das können nur seine Eltern als gesetzliche Vertreter, dabei haben sie aber die Interessen des Kindes zu wahren und nicht ihre eigenen.
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Dante92
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 03:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.. hilft mir alles nichts :/ sind das nun meine oder nicht?
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dante92 hat folgendes geschrieben::
Ja.. hilft mir alles nichts :/ sind das nun meine oder nicht?

Diese Frage wird unter Berücksichtigung des mitgeteilten Sachverhalts nicht beantwortet werden können.

Dazu wird in den Foren-Regeln folgendes ausgeführt:

"Wenn Sie eine Antwort schreiben, hüten Sie sich vor zu entschiedenen Festlegungen und vor konkreten Handlungsanweisungen. Je mehr „wenn“ und „dann“ in ihrer Antwort enthalten sind, desto besser! Auch, wenn Ihnen das vorgetragene Problem noch so klar erscheint: Sie kennen unter Umständen nicht die ganze Wahrheit, haben mit dem Fragesteller nicht persönlich gesprochen und nicht alle wichtigen Unterlagen gesehen. Tragen Sie dazu bei, dass der Fragesteller sein Problem selbst lösen kann, indem Sie z.B. den rechtlichen Hintergrund erläutern und Urteile nennen, die ihm vielleicht weiterhelfen. Nehmen Sie ihm seine eigenen Entscheidungen nicht ab, indem Sie ihm konkret raten, was ...... zu tun ist."
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dante92 hat folgendes geschrieben::
Ja.. hilft mir alles nichts :/ sind das nun meine oder nicht?

Das Ding mit der Vermögenssorge wird ein Forum nicht beantworten können. Notfalls müßte eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeigeführt werden. Ferner können sich Kinder und Jugendlich nach § 8 Abs. 3 SGB VIII vom Jugendamt beraten lassen.

Ansonsten hat Franz Königs in seiner vorletzten Antwort schon das Wesentlichste geschrieben. Winken

Vertiefend siehe: Kann ich über meine Sachen alleine bestimmen? (PDF-Datei ab Seite 25)
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

rettich hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ein unter 18 Jähriger hat keine eigenen Sachen. Über alles bestimmen die Eltern...


Ich würde noch etwas weiter gehen als Franz Königs. Die Aussage ist, so wie sie da steht, schlichtweg falsch. Rechtsfähig ist der Mensch ab Vollendung der Geburt...

Und ich hau noch'n Aal oben drauf: Nach § 1923,2 BGB kann man sogar schon vor der Geburt geboren sein und damit auch schon vorher eigene Sachen erben:
    "Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."

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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dante92 hat folgendes geschrieben::
.. Aber wohin dann mit dem Kindergeld?
Das wird ja wohl demnächst der Vater erhalten - wenn der Sohn sich dort rechtmäßig aufhält und sich ummeldet.
Wer Sorgerecht / Aufenthaltbestimmungsrecht hat, wurde bisher nicht geklärt. Auch nicht das Alter. Und "einfach zum Vater abhauen" könnte problematisch werden. Da sollten die Verhältnisse zumindest mit dem Jugendamt geklärt werden.

Von der Mutter könnte u.U. Barunterhalt gefordert werden - so sie denn leistungsfähig ist.

Könnte, hätte, sollte ... dazu brauchte man mehr Detailkenntnisse, was aber im Forum nicht geschehen kann (und darf)

Also erstmal zum Jugendamt und Verhältnisse schildern. 4 Schachteln Zigaretten die Woche sind noch keine Vernachlässigung der Kinder. Bei täglich besoffen, kein Essen, Wohnung vermüllt schon eher.

hws
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