Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Guten Abend. Wenn ein Steuerberater auch nichtsteuerliche Beratung macht (z.B. Allgemeinberatung bei Existenzgründungen), gibt es dafür Vorschriften für die Beratungsgebühren? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ja, gemäß § 1 StBGebV gilt diese für die selbständig ausgeführte Berufstätigkeit des Steuerberaters. Also ist die Existenzgründungsberatung grundsätzlich nach Steuerberatungsgebührenverordnung abzurechnen.
Gehört eine Tätigkeit nicht zu seiner Berufstätigkeit (z. B. private Vermietung einer Wohnung), dann gilt die StBGebV nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Gut, aber ich finde in der StBGebV keine Hinweise, wie die Gebühren für nichtsteuerliche Beratung zu berechnen sind. Wie soll sie dann gelten? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.