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welche Verjährungsfrist ?

 
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 03:35    Titel: welche Verjährungsfrist ? Antworten mit Zitat

Angenommen A (Betreuer) hat den B (pflegebedürftige Person) missbraucht in Form von Unterschlagung von Rentengeldern, getürkte Schuldverschreibungen usw. hat sich also an B widerrechtlich bereichert. Angenommen A hätte 8 Jahre die Betreuung gehabt bis zum Zeitpunkt, wo B verstarb. Person C bekommt 4 Jahre nach dem Ableben von B von dem Missbrauch Kenntnis und kann diesen auch nachweisen. C ist nicht verwandt oder verschwägert mit B gewesen.Ist diese Sache bereits verjährt ? Laufen die Fristen immer "ab Kenntnis einer Straftat" oder gibt es generell Verjährungsfristen, wo Missbrauch, Kapitalverbrechen bei der Staatsanwaltschaft oder an anderer Stelle noch anzeigefähig ist? Was kann C tun, um Ermittlungen einzuleiten ?

LG Phönix
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Strafverfolgung verjährt je nach dem Höchstmaß der für die Tat angedrohten Freiheitsstrafe in 3, 5, 10, 20 oder 30 Jahren (§ 78 Abs. 3 und 4 StGB). Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Straftat oder Eintritt eines strafbaren Erfolgs (§ 78a StGB).

C kann unabhängig von der Frage der Verjährung Strafanzeige erstatten, entweder bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft.
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Franz für Deine Stellungnahme. Ist Betreungsbetrug, wenn es um unterschlagene Gelder geht, eigentlich ein "Kapitalverbrechen" und Bestandteil des § 263 StGB ? Und wenn ja, liegt da die Verjährung, unabhängig des Strafmaßes nicht generell dann bei 30 Jahren ? Die Frage stellt sich, weil C nach Kenntnis nicht zeitnah anzeigen kann, weil C noch mehr Beweise sammeln will, damit die Strafanzeige nicht wegen § 170 STPO gleich wieder von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. PS: Wie kürzt man den Begriff "Staatsanwaltschaft" eigenlich ab ? SAW oder STAWS oder wie...
IHMEFFA ---- ich habe manchmal einen Faible für Abkürzungen Smilie
LG Phönix
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Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Ist Betreungsbetrug, wenn es um unterschlagene Gelder geht, eigentlich ein "Kapitalverbrechen" und Bestandteil des § 263 StGB?

Betrug ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen (§ 12 StGB). Ob ein so genannter Betreuungsbetrug nach § 263 StGB strafbar ist, hängt von der Tatbegehung ab. Es könnte sich auch um Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Untreue (§ 266 StGB) handeln.

Zitat:
Und wenn ja, liegt da die Verjährung, unabhängig des Strafmaßes nicht generell dann bei 30 Jahren?

Bei Betrug, Unterschlagung und Untreue beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.

Zitat:
PS: Wie kürzt man den Begriff "Staatsanwaltschaft" eigenlich ab?

StA
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Franz,
danke für Deine ausführlichen Angaben. Dennoch bleiben zwei kleine Fragen bestehen.
1. Welche Vergehen fallen kurz zusammengefasst alles unter den Begriff Kapitalverbrechen" (sind getürkte Darlehensverträge oder Schuldverschreibungen auch darunter zu verstehen ?und wann verjähren Kapitalverbrechen ? 2. Abkürzung eines Staatsanwaltes ist "STA" wie Du schreibst. Wie kann aber eine "Staatsanwaltschaft", welche der Träger ist, dieselbe Abkürzung haben ? (STA) Das läuft meiner Logik zuwider. Bitte, nicht falsch verstehen, ich bin nicht kleinlich oder ein Haarspalter, ich möchte es nur verstehen und richtig wissen und nachvollziehen können. Mich hat die Diskussion an anderer Stelle wegen der richtigen Bezeichnung AGB und der falschen: AGB's auch schon fasziniert, weil man sich da nie einen Kopf macht und Sachen einfach ohne zu Wissen falsch weitergibt.
LG Phönix
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Dennoch bleiben zwei kleine Fragen bestehen.

Zitat:
1. Welche Vergehen fallen kurz zusammengefasst alles unter den Begriff Kapitalverbrechen" (sind getürkte Darlehensverträge oder Schuldverschreibungen auch darunter zu verstehen?und wann verjähren Kapitalverbrechen?

Die Rechtssprache kennt die Bezeichnung "Kapitalverbrechen" nicht. In der Umgangssprache werden als Kapitalverbrechen besonders schwere Verbrechen bezeichnet, insbesondere solche, die den Tod oder besonders schwere Verletzungen des Opfers zur Folge haben. Für die Verjährung solcher Verbrechen gilt § 78 StGB.

Zitat:
2. Abkürzung eines Staatsanwaltes ist "STA" wie Du schreibst. Wie kann aber eine "Staatsanwaltschaft", welche der Träger ist, dieselbe Abkürzung haben? (STA)

Die Abkürzung StA (kleines t) wird sowohl für "Staatsanwalt" als auch für "Staatsanwaltschaft" verwendet.
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Franz, ist alles hinreichend beantwortet. "Keine weitern Fragen Euer Ehren" Sehr glücklich
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Danke Franz, ist alles hinreichend beantwortet. "Keine weitern Fragen Euer Ehren" Sehr glücklich

Gern geschehen.
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