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es ist legitimes Interesse eines Eigentümers, zu erfahren, wem das Haus angeboten wurde.
Wurde es aber eben NICHT !
Genau darauf kommt es an. Hat der Makler dem Interesenten die Kaufgelegenheit nachgewiesen in dem er ihm Objektanschrift und Eigentümernamen mitgeteilt hat, oder hat er genau dieses nicht getan. Diese Frage gilt es zu klären - ggf. in einem Rechtsstreit. Hat er es nicht, so darf er die Interessentendaten auch nicht an den Eigentümer weiterleiten und insbesondere vom Eigentümer keine Provision fordern.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
nachdem der Kaufvertrag wegen der Provisionsforderung erstmal nicht Zustande gekommen ist, haben wir uns mit dem Makler auf 2,975% Provision anstatt 5,95% geeinigt. Man ist dort wohl der Meinung, dass schon alleine das Betrachten der Bilder auf der Maklerhomepage genügt um Provision zu fordern. Immerhin sind das immer noch 4300 Euro. Daraufhin wurde im Kaufvertrag zusätzlich noch der Absatz „Makler“ eingefügt wo zu lesen ist, das ich als Käufer 2,5% Provision plus Mehrwertsteuer zu Zahlen habe, da der Kaufvertrag unter Mitwirkung des Maklers Zustande gekommen ist. Den Kaufvertrag habe ich dann so beim Notar unterschrieben, da auch der Verkäufer mir noch etwas entgegen gekommen ist.
Durch diverse Beiträge hier bin ich aber jetzt der Meinung, das der Makler am Zustandekommen des Kaufvertrages überhaupt nicht beteiligt war und Ihm somit auch kein Lohn zusteht. Kann ich die Zahlung der Provision immer noch verweigern? Oder sollte ich erstmal Zahlen und dann versuchen vor Gericht den Betrag zurück zu fordern?
Gruß, Hans
Kann ich die Zahlung der Provision immer noch verweigern? Oder sollte ich erstmal Zahlen und dann versuchen vor Gericht den Betrag zurück zu fordern?
Gruß, Hans
Durch die Aufnahme im notariellen Kaufvertrag wurde die Provisionszahlung auf eine neue Grundlage gestellt. Ein eventueller Beitrag des Maklers zum Hauskauf muss nun gar nicht mehr geprüft werden, da sich vertraglich zur Zahlung verpflichtet wurde - und dieser Vertrag ist zu erfüllen.
Vielleicht ein kleiner Lichtblick: Wenn der Verkäufer den Kaufpreis in Höhe der Maklerzahlung reduziert hat, kommt man zumindest bei den Erwerbsnebenkosten günstiger weg. Die Grunderwerbssteuer errechnet sich aus dem Kaufpreis der Immobilie, die Provisionszahlung wird nicht berücksichtigt.
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