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Guten Tag,
darf eine 4köpfige Familie Wohngeldantrag stellen, obwohl der Ehemann Renter (sehr kleine Rente) und zusätzlich Grundsicherung erhält (wird ja immer ganzes Einkommen der Familie mit berechnet). Ehefrau hatte bislang noch ALG2 (mit zusätzlichem Verdienst) bezogen. Wurde aber angeraten Wohngeld zu beantragen.
Wie ist die Rechtslage?
MfG
Der Bezug von AlG II-Leistungen und/oder Grundsicherung schließt grundsätzlich Wohngeld aus.
Wenn allerdings das mögliche Wohngeld dazu führen kann, dass jemand unabhängig von Sozialleistungen leben kann, kann vorrangig Wohngeld geltend gemacht werden. Dabei kann bei unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen von Eheleuten (wie im genannten Beispiel) jeder Bereich für sich gewertet werden - d.h. wenn die Ehefrau mit den Kindern zusammen mit dem Wohngeld für die anteilige Miete keinen AlG II-Anspruch mehr besitzt, ist dieses vorrangig zu beantragen.
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