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Ich habe ein Frage: Ist es rechtens das ich trotz Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anwalt des Instituts ! das von mir noch Geld bekommt, einen Schufaeintrag bekommen habe?? Ich bezahle doch!! Was kann ich machen bzw. kann ich überhaupt darauf bestehen,das es wieder rückgänig gemacht wird.
Wie ist die Rechtslage???
Was wurde denn bei Vertragsabschluss vereinbart?
Ich vermute fast, dass dort ein Zahlungsziel vereinbart (oder vorgegeben) wurde, welches Sie nun nicht eingehalten haben..?
Dann kann der Gläubiger sogar einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid veranlassen, um sich z.B. gegen Verjährung zu schützen. Immerhin sind Sie (vorausgesetzt meine Vermutung trifft zu) mit Ihrer Zahlung in Verzug, auch wenn Sie den (vom Gläubiger freiwillig angebotenen) Ratenplan möglicherweise einhalten. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.02.09, 12:12 Titel:
Handelt es sich um einen Mobilfunkbetreiber ?
Dann wäre der Schufaeintrag (fast) schon als Standard zu betrachten.... _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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