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Verfasst am: 18.02.09, 14:35 Titel: Geschäftsführer hat gekündigt
Hallo,
Angenommen 2 Personen haben eine GmbH. Sie sing gleichberechtigte GF+ GS.
Die GmbH ist verschuldet.
Einer kündigt schriftlich seine GF, der andere nimmt an. Der gekündigte kann einen Job beim Wettbewerb antreten. Eine Abberufung findet nicht statt. (Er steht noch im Hrg)
Da der gekündigte GS bleiben will, will der andere ihn nun nicht aus der Verantwortung lassen. Er soll GF bleiben, mit allen Pflichten.
1. geht das ? Job gekündigt, verantwortung und Titel bleiben?
2. muß die GmbH Gehalt an Ihn zahlen? Er hat ja gekündigt!
3. darf er den neuen Job antreten ?
4. sollte das alles gehn, ist er dann 'Angestellt' d.h. wird es auf die Zeit bis zur Unverfallbarkeit seiner Betr. Altersversorgung angerechnet?
Verfasst am: 23.02.09, 13:29 Titel: Re: Geschäftsführer hat gekündigt
robi hat folgendes geschrieben::
Einer kündigt schriftlich seine GF, der andere nimmt an. Der gekündigte kann einen Job beim Wettbewerb antreten. Eine Abberufung findet nicht statt. (Er steht noch im Hrg)
Im Zweifel gilt die Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages auch als Niederlegung des Amtes als Geschäftsführer. Der andere Geschäftsführer muß das dann beim Handelsregister anmelden.
[quote="robi"]1. geht das ? Job gekündigt, verantwortung und Titel bleiben?]/quote] Im Zweifel nein.
robi hat folgendes geschrieben::
2. muß die GmbH Gehalt an Ihn zahlen? Er hat ja gekündigt!
nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. ab Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr.
robi hat folgendes geschrieben::
3. darf er den neuen Job antreten ?
Das kommt auch auf den Inhalt von Gesellschafts- und/oder Geschäftsführeranstellungsvertrag an, insbesondere ob auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote vorhanden sind. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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