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zeugin für ein Alibi

 
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Lisazzz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:51    Titel: zeugin für ein Alibi Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich weis zwar nicht ob das zu diesem forum gehört,
aber ich hab für meinen freund ausgesagt und bin somit sein alibi,
allerdings hab ich schon bei der polizei ausgesagt mit unterschrifft und alles ,
da er an einem anderen ort wohnt hab ich das dort gemacht,und somit ist ja meine aussage schon rechtskräftig ,denn ich habe ja auch unterschrieben,
warum soll ich dann nochmal in meinem ort bei der polizei aussagen ,das ist doch dann zweimal,weis jemand warum und das auch pflicht ist das nochmal zu sagen???
hilft mir
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gilt, dass Sie einer Ladung zur Aussage bei der Polizei nicht folgen müssen.

Warum Sie erneut aussagen sollen, läßt sich von hier schlecht beurteilen. Evtl. bestehen Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Aussa´ge, vielleicht wurde auch nur etwas vergessen,...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich einfach mal bei der betreffenden Polizeidienststelle kundig machen, wieso, weshalb, warum.
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