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Verfasst am: 21.02.09, 11:44 Titel: Wer hätte haften müssen?
Kürzlich haben in meinem Betrieb Handwerker ein Aussenrollo repariert. Das Rollo ist in einem Kasten über der Tür befestigt, der wiederum mit einer Klappe verschlossen wird.
Die Handwerker haben anscheinend vergessen die Klappe zu verschließen, als einige Stunden später ein Kunde das Geschäft betriit, fällt die Klappe herrunter und verfehlt den Kunden nur knapp.
Wer hätte im Schadensfall haften müssen? Ich als Betriebsinhaber, oder die Handwerker?
Vor dem Versuch einer Antwort erst mal eine Frage zur Klärung: ist der Betriebsinhaber auch der Eigentümer des Gebäudes, an dem dieses Gebäudeteil herabgestürzt ist? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wer hätte im Schadensfall haften müssen? Ich als Betriebsinhaber, oder die Handwerker?
So wie es geschildert wurde: Beide. Der Betriebsinhaber gegenüber dem Kunden aus der Verletzung vorvertraglichen Pflichten und zudem aus Delikt. Der Handwerker dem Betriebsinhaber wegen Schlechterfüllung des Werkvertrages. Wirtschaftlich gesehen könnte der Betriebsinhaber den Schaden also bei dem Handwerker regressieren. HAFTEN tut jedoch auch der Betriebsinhaber ggü dem Kunden. Das kann wichtig werden, wenn der Handwerker nicht versichert war und pleite ist. Dann wird´s nämlich nichts mit dem Regress.
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