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KFZ-Hochstufung nichtig bei späterem Gerichtsurteil?

 
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masterchris_99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:07    Titel: KFZ-Hochstufung nichtig bei späterem Gerichtsurteil? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen jemand hatte einen Autounfall wo es im ersten Blick so aus sah als ob er auch Schuld hatte und seine Versicherung hat gezahlt. Der Fahrer war sich aber seiner Unschuld bewusst und hat dank eines Gerichtsurteils recht bekommen. Seine Versicherung hat aber schon an den anderen bezahlt und den Fahrer hochgestuft. Kann dieser bei der ehem. Versicherung die Hochstufung rückgängig machen da ihm das Gericht ja recht gegeben hat?

mfg Chris
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann dieser bei der ehem. Versicherung die Hochstufung rückgängig machen da ihm das Gericht ja recht gegeben hat?


Dazu müsste sich erst die Versicherung das Geld um Unfallgegner zurück holen.
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rückholen und Zurückstufung sind 2 Verschiedene Vorgänge. Man wurde zu unrecht gestuft und das ist unverzüglich und rückwirkend zu korrigieren. Das die Versicherung Geld zurück fordert ist dann den ihr Programm.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welcher Anspruch wurde denn gerichtlich geltend gemacht?

Wenn darin auch der Schadenersatz für die Rückstufung enthalten ist, dürfte dieser lt. Urteil wahrscheinlich erst mal an den Kläger zu zahlen sein.
Dieser sollte sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung setzen.
_________________
chatterhand
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

juliusmaximus hat folgendes geschrieben::
Rückholen und Zurückstufung sind 2 Verschiedene Vorgänge. Man wurde zu unrecht gestuft und das ist unverzüglich und rückwirkend zu korrigieren. Das die Versicherung Geld zurück fordert ist dann den ihr Programm.


Wenns nur so einfach wäre.

Code:
Kfz-Haftpflicht: Unschuld ist zweitrangig
Kaum erfreulicher lief die Auseinandersetzung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung: Wegen der belastenden Zeugenaussagen hatte sie den Schaden des Unfallgegners reguliert und Steinhauser in der Versicherungsklasse schlechter gestellt. Und darauf beharrte sie zunächst auch nach dem Freispruch im Strafprozess: Der bedeute nämlich nur, dass Steinhauser keine Schuld an dem Unfall nachzuweisen sei. Dennoch sei von einer Teilmithaftung auszugehen. Rechtlich sitzt die Versicherung wohl am längeren Hebel, erklärt Verkehrsrechtsanwalt Arndt Kempgens: „Die Frage, ob jemand höhergestuft wird oder nicht, hängt letztlich von der erfolgten Zahlung des Versicherers ab und nicht so sehr von Schuld oder Unschuld des Versicherungsnehmers. Es kommt auf die Frage an, ob der Versicherer im Zeitpunkt der Zahlung sachgerecht entschieden hat, die Daten richtig aufgenommen hat, die Zeugenaussagen richtig ausgewertet hat. Und wenn er das gemacht hat, zumindest nachvollziehbar entschieden hat, dann bleibt es bei der Höherstufung.“ So sah es zum Beispiel auch das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2006, AZ: 22 S 442/05).

Da sich Steinhauser naturgemäß trotzdem im Recht sieht, schaltete er den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft ein. Und immerhin versprach die HUK inzwischen auch gegenüber dem ARD-Ratgeber Recht, die Sache noch einmal zu prüfen: „Sollte das Gutachten, wie angekündigt, Herrn Steinhauser umfassend entlasten, werden wir die Rückstufung im Vertrag (…) selbstverständlich wieder rückgängig machen.“



Hier die ganze Geschichte:

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2009/februar/090228_2.phtml
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