Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer muss zuerst zahlen oder gibt es dafür einen Begriff ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer muss zuerst zahlen oder gibt es dafür einen Begriff ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 10:01    Titel: Wer muss zuerst zahlen oder gibt es dafür einen Begriff ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

A fährt gegen den Gartenzaun von B.
Dabei wird der Gartenzaun beschädigt
und B bricht sich ein Bein, weil er
zufällig hinter dem Zaun steht.

B will Schadensersatz und Schmerzensgeld
von A und sieht gleichzeitig eine Gelegenheit
seine Schulden bei A los zu werden, in dem er
A eine entsprechende Aufrechnung anbietet.

A stellt sich auf folgenden Standpunkt:
zuerst müsse B seine Schulden bezahlen, denn
das sei die ältere Forderung.
Danach könne B ja klagen, wohl wissend, dass
B nach Begleichung seiner Schulden bei A kein
Geld mehr für einen Anwalt hat.

Gibt es für derartiges Verhalten einen juristischen
Begriff ?

Grüße erniebert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
Zitat:
A stellt sich auf folgenden Standpunkt:
zuerst müsse B seine Schulden bezahlen, denn
das sei die ältere Forderung.
Danach könne B ja klagen, wohl wissend, dass
B nach Begleichung seiner Schulden bei A kein
Geld mehr für einen Anwalt hat.
Gibt es für derartiges Verhalten einen juristischen
Begriff ?

Bestenfalls "rechtsmißbräuchlich". Es ist aber vor allem schlicht falsch. Es wurden keine Umstände geschildert, die einer Aufrechnung entgegenstünden. Und selbst wenn: B könnte immer noch mit PKH klagen, sofern er hinreichende Erfolgsaussichten hat. Wenn nicht, dann hätte er wohl ohnehin nicht obsiegt.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ist verständlich und hilft weiter.

Gruß erniebert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.