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elrey FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: 24.02.09, 11:19 Titel: zeitlich begrenztes Überholverbot |
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Hallo,
angenommen jemand überholt um 1730h (Januar) obwohl Überholverbot bis 2000h gilt. Es war bereits dunkel, der PKW hatte keine funktionierende Uhr, der Fahrer ging davon aus, es sei bereits 2000h. Gibts Rechtsprechung, ob solch ein Irrtum vermeidbar ist bzw. ob Chancen bestehen dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird ? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 24.02.09, 11:42 Titel: |
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Ich glaub mal nicht. Die Begründung klingt in meinen Ohren auch nicht sehr glaubwürdig.. _________________ Geist ist Geil! |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 24.02.09, 11:47 Titel: Re: zeitlich begrenztes Überholverbot |
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elrey hat folgendes geschrieben:: | der Fahrer ging davon aus, es sei bereits 2000h. |
Auf Grund welchen Umstandes? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.02.09, 11:48 Titel: |
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Ich mutmaße mal: Dunkelheit. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 24.02.09, 11:51 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Ich mutmaße mal: Dunkelheit. |
Das alleine wird als Begründung wohl nicht ausreichen. Jedenfalls nicht im Januar; im Juli schon eher. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 24.02.09, 12:26 Titel: |
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Hallo,
ich rate auch dazu, einen evtl. Einspruch nicht mit dieser Begründung zu versehen. Die Behörde könnte sonst möglicherweise zu der Ansicht gelangen, dass der Täter vorsätzlich gegen das Überholverbot verstoßen habe, denn aufgrund seiner Einlassung wäre es offensichtlichtlich, dass er das Verkehrszeichen gesehen hat ...
Bei Vorsatz aber wird ein erhöhtes (in der Regel verdoppeltes) Bußgeld fällig ...
gez. Lempel |
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Peacekeeper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 24.02.09, 13:39 Titel: |
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A )Der TS könnte zur Gerichtsverhandlung einfach mal 2,5 h zu spät kommen um seine Glaubwürdigkeit zu untermauern....
B) Er könnte der Bussgeldstelle sein Fahrzeug zeigen > http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitmaschine _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.02.09, 13:42 Titel: |
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Mich würde mal interessieren, wie hoch das Bußgeld ausfällt, also ob sich der Aufwand eines Widerspruchs lohnt. (auch wenn dieser wahrscheinlich nix bringt) _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Peacekeeper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 24.02.09, 15:00 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Mich würde mal interessieren, wie hoch das Bußgeld ausfällt, also ob sich der Aufwand eines Widerspruchs lohnt. (auch wenn dieser wahrscheinlich nix bringt) |
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ueberholen.html _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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hambre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 691
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Verfasst am: 26.02.09, 01:00 Titel: |
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Bei der Bemessung des Bußgeldes wird schon davon ausgegangen, dass der Autofahrer den Verstoß fahrlässig begangen hat und zwar entweder, weil er das Verkehrszeichen übersehen hat oder weil er sich in der Uhrzeit geirrt hat.
Außer weiteren Kosten bringt ein Einspruch mit so einer Begründung also nichts. |
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