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Insolvenz und Versicherungen für Enkel

 
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Rosale
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:15    Titel: Insolvenz und Versicherungen für Enkel Antworten mit Zitat

Nehmen wir an ,der Opa hat jahrelang Unfallversicherungen für seine Enkelkinder eingezahlt, Nun ist Opa insolvent. Haben die Kinder trotzdem ein Recht auf ihre Versicherungsauszahlung,die mit 18 Jahren erfolgen soll ?
Wie ist es,wenn die Eltern der Enkel die Prämien jahrelang bezahlt hatten und nur der Opa Versicherungsnehmer war ? ( Versicherungs läuft jedoch auf Namen der Enkel).
_________________
Schönen Gruß von Rosale
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich wirklich um eine Unfallversicherung? Wenn ja, dann kann es ja nur der Sonderfall einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sein.

In jedem Fall wird entscheidend sein, was in dem Versicherungsvertrag steht, wer bei Ablauf oder im Fall der Kündigung Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Wer letzten Endes die Beiträge gezahlt hat, wird für die Beantwortung der Frage unmaßgeblich sein.

Steht im Versicherungsvertrag, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung erhält und ist der Versicherungsnehmer der Insolvenzschuldner, dann wird die Versicherung vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder vereinnahmt werden. Dann ist es egal, ob eine dritte Person die versicherte Person der Versicherung ist oder die Beiträge gezahlt hat.
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Rosale
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es handelt sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr .
Wer die Versicherungsleistungen bekommt müßte man noch rausfinden.
Versichert sind jedenfalls namentlich die Enkel.

Danke für schnelle Antwort schon mal !
_________________
Schönen Gruß von Rosale
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