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Verfasst am: 24.02.09, 11:15 Titel: Insolvenz und Versicherungen für Enkel
Nehmen wir an ,der Opa hat jahrelang Unfallversicherungen für seine Enkelkinder eingezahlt, Nun ist Opa insolvent. Haben die Kinder trotzdem ein Recht auf ihre Versicherungsauszahlung,die mit 18 Jahren erfolgen soll ?
Wie ist es,wenn die Eltern der Enkel die Prämien jahrelang bezahlt hatten und nur der Opa Versicherungsnehmer war ? ( Versicherungs läuft jedoch auf Namen der Enkel). _________________ Schönen Gruß von Rosale
Handelt es sich wirklich um eine Unfallversicherung? Wenn ja, dann kann es ja nur der Sonderfall einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sein.
In jedem Fall wird entscheidend sein, was in dem Versicherungsvertrag steht, wer bei Ablauf oder im Fall der Kündigung Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Wer letzten Endes die Beiträge gezahlt hat, wird für die Beantwortung der Frage unmaßgeblich sein.
Steht im Versicherungsvertrag, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung erhält und ist der Versicherungsnehmer der Insolvenzschuldner, dann wird die Versicherung vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder vereinnahmt werden. Dann ist es egal, ob eine dritte Person die versicherte Person der Versicherung ist oder die Beiträge gezahlt hat.
Ja es handelt sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr .
Wer die Versicherungsleistungen bekommt müßte man noch rausfinden.
Versichert sind jedenfalls namentlich die Enkel.
Danke für schnelle Antwort schon mal ! _________________ Schönen Gruß von Rosale
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