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Internetkäufer zahlt nicht - Unterschlagung?

 
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Kotelette
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 26
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:45    Titel: Internetkäufer zahlt nicht - Unterschlagung? Antworten mit Zitat

Hallo aus Hamburg,

folgender Fall:

Privatmann verkauft über ein Internet-Auktionshaus einen Artikel für etwas mehr als 100 Euro.

Käufer kündigt Überweisung an, woraufhin Verkäufer den Artikel versichert verschickt.

Verkäufer registriert (über Sendungsverfolgung beim Kurierdienst), dass die Ware beim Verkäufer angekommen ist, Geldeingang lässt jedoch auf sich warten.

Verkäufer fragt per E-Mail beim Käufer nach und erhält Antwort, Überweisung sei erfolgt.

Da nach mehreren Tagen immer noch kein Geldeingang erfolgt ist, erneute Nachfrage beim Käufer - seitdem Funkstille, Käufer zudem beim Online-Auktionshaus plötzlich abgemeldet.

Sofern es sich nicht einfach um Schlampigkeit des Käufers handelt - handelt es sich hierbei um eine Unterschlagung, die der Verkäufer zur Strafanzeige bringen kann?

Ob der Käufer dies bei dem Auktionshaus mehrfach getätigt hat, ist für den Verkäufer nicht feststellbar. Erscheint unwahrscheinlich, da Verkäufer meist erst nach Geldeingang versenden.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde eher an einen Betrug denken...

Man sollte halt erst nach Eingang der Zahlung versenden... Geschockt
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Kotelette
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 26
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Gibt's hier User, die den Sachverhalt ebenfalls beurteilen können und vielleicht etwas substanzieller antworten?

Hinweise, was man vorher hätte machen können, sind nicht notwendig.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kotelette hat folgendes geschrieben::
Gibt's hier User, die den Sachverhalt ebenfalls beurteilen können
Ja. Aber was ist an der Antwort auf die Frage unsubstantiell? Geschockt

Kotelette hat folgendes geschrieben::
Hinweise, was man vorher hätte machen können, sind nicht notwendig.
aber zum einen nicht verboten und zum anderen nicht zu verhindern. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Kotelette
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 26
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Kotelette hat folgendes geschrieben::
Gibt's hier User, die den Sachverhalt ebenfalls beurteilen können
Ja. Aber was ist an der Antwort auf die Frage unsubstantiell?
Die Verwendung des abschwächenden Worts würde lässt die Antwort recht vage und unsicher erscheinen.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 24.02.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Betrug komm hier eher in Betracht. Besser?
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Um auf die Frage zu antworten: ja, es kann zur Anzeige gebracht werden. Winken

Ansonsten helfen die guten alten Tatbestände aus dem StGB:

- Unterschlagung
- Betrug

Entscheiden Sie selber, ich tendiere aber auch eher zum Betrug (also als Tatbestand).
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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