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anteiliger barbetrag wartezeit bei erstattung

 
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yamanose
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 14:21    Titel: anteiliger barbetrag wartezeit bei erstattung Antworten mit Zitat

ein behindertes familienmitglied wohnhaft in einer stationären einrichtung besucht im rahmen seiner psychotheraphie einen alg II bezieher.

die besuchszeiten sind: mindestens 5 tage im monat in den ferien durchgehend.

der alg II bezieher muss die entstandenen kosten wie verpflegung und die fahrtkosten von dem alg II regelsatz vorstrecken.

zwei fragen:

1. die erstattung dauert laut nach erfahrung mit dem kostenträger bis zu drei monate.
daher kann es sein, dass der alg II empfänger bis zu 200 euro im monat auslegen muss und dann drei monate auf die anteilige erstattung wartet.
gibt es hier keinen sozialrechtlich dringende weisung die in solch einer situation greift?

2. der kostenträger argumentiert, dass der empfänger von alg II 94,00 euro anteiligen barbetrag für die entstandenen kosten selber aufbringen muss.

die berechnungsgrundlage wäre 281.00 euro masgebender satz eines u25 jährigen multipliziert mit den besuchstagen abzüglich des o.a. freibetrages.

gibt es hier keine möglichkeit den barbetrag aus der berechnungsgrundlage zu entfernen.?
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