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Jemand beginnt mit unter 30 Jahren ihre Hochschulreife nachzuholen. Nach der Fachhochschulreife macht die Person auch noch die 13. Klasse (Fachgebundene Hochschulreife), da sie auf der Uni studieren will. Die Uni erteilt aber einen Ablehnungsbescheid. Also beginnt die Person im direkten Anschluss auf die 13. Klasse ein Studium an der FH, zu der ja die 12. Klasse gereicht hätte.
Der Bafög-Antrag wird abgelehnt, da die Person nicht unverzüglich nach der 12. Klasse an die FH gegangen ist.
Ist das rechtens, da die Person ja auf die Uni wollte und dafür die 13. gebraucht hätte.
da du die zugangsberechtigung für die fh mit der 12. klasse hattest und du nicht gleich mit dem studium an der fh begonnen hast, wird das so ausgelegt. das studium muss, wenn man über 30 ist, eben gleich nach erhalt der zugangsvoraussetzung aufgenommen werden, so sieht es die rechtssprechung vor.
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