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A ist Inhaber von Sondereigentum. dieses ist von hausschwamm befallen. da die eigentümergemeinschaft befürchtet, dass dieser auf das gemeinschaftseigentum übergeht, beauftragt sie eine umfassende schwammsanierung.
nach ansicht des a ist die hausschwamsanierung durch die durch die eigentümergemeinschaft beauftragte firma mangelhaft erfolgt. er macht geltend, dass sich fußbodenplatten und parkett nach den arbeiten gesenkt haben sollen.
welche ansprüche hat a gg die eigentümergemeinschaft.
kann er diese sofort gerichtlich geltend machen oder müssen zuvor entsprechende erklärungen, aufforderungen gegenüber der weg erfolgen? gibt es einer anspruch des a auf abtretung der mängelbeseitigungsansprüche. wie ist dieser geltend zu machen?
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