Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich weis nicht ob das hier Richtig hier ist die Frage zum Allgemeine Vertragsrecht.
Wenn A seine Gründstück zur Verfügung stelllt und B dort auf eine Bestimmt Platz eine Automat aufstellen darf.
Dieser Vertrag läuft 5Jahr und Kündigung eine 1/2Jahr davor.Diese ist alles passiert von A und B hat es schriftliche Bestätigt.
Vertrag läuft bis zum 13.02.2009 aus.Nichts ist passiervon wegen abbaue noch wann.
A fragt B warum der Automaten noch nicht abgebaut ist.Als sprüch kam von B kamen haben Sie Überhaupt gekündigt und A weis auf das Schreiben vom 07.08.2008 hin.
Jetzt fragt B Herrn A ob diese diese Automaten nicht länger steht lassen kann.
Ich Vertrag steht mündlich Vereinbarung zählen nicht.Da sagt B mündliche kann man das auch machen und A sagt nein wenn dann nur schriftlich was auch im Vertrag so steht.
Jetzt meine Frag kann B eine Vertrag an A machen oder müssen da nicht immer beide Unterschreiben?
Jetzt hat B an A Vertragverlängerung von 4Wochen ab den 01.01.2010.
A ist aber damit nicht Einverstanden was B geschrieben hat.
A will den Automaten nicht von B haben weil es sich nicht Lohnt man bekomme zu wenig im Jahr dafür.
Ich weis nicht ob das hier Richtig hier ist die Frage zum Allgemeine Vertragsrecht.
Im Versicherungsrecht? Eher nicht. Verschiebibert ins Gesellschaftsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 24.02.09, 19:48 Titel:
Versuchen wir uns dann mal der Sache etwas zu nähern. Vielleicht finden wir noch raus, wohin das eigentlich gehört.
Mal mit eigenen Worten:
Es gibt einen Mietvertrag - wenn es denn einer ist. Ich denke nicht - zwischen A (Vermieter) und B (Mieter).
Dieser Vertrag wurde von A gekündigt. Das wurde von B sogar bestätigt.
Jetzt will B den Vertrag doch verlängern oder erneuern.
Wird er verlängert, so kann dies nur schriftlich geschehen, denn das steht im Vertrag so drin.
Allerdings kann auch ein neuer Vertrag geschlossen werden. Das kann tatsächlich auch mündlich geschehen, denn es handelt sich ja dann um einen neuen Vertrag und für den gelten die Regeln des Alten nicht mehr.
Jetzt wird es unverständlich. B will jetzt einen Vertrag festlegen ohne das Einverständnis von A?
Wenn dem Vertrag nicht beide zustimmen, dann ist es kein Vertrag. Und A muss gar nichts unterschreiben, wenn er das nicht will.
B kann den Vertrag ohne Zustimmung von A nicht 'verlängern'. Hat A dazu sein Einverständnis erteilt? Wenn nicht, dann ist der Vertrag nicht verlängert.
Wenn A gar keinen Vertrag machen will, dann braucht er das auch nicht. Der alte Vertrag ist gekündigt und damit ist alles erledigt. A kann B auffordern den Automaten abzuholen. Und gut ist. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 24.02.09, 20:13 Titel:
Da bin ich mir eben gar nicht so sicher. Nicht alles, wo irgendjemandem irgendwas gestattet wird, ist ein Mietvertrag. Hier wird auch kein Grundstück, und sei es auch noch so klein, zur 'Nutzung' überlassen, sondern lediglich das (eventuell nur einmalige) Aufstellen von irgendwas erlaubt.
Aber die Hand zum Schwur erheben werde ich (noch) nicht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 24.02.09, 23:56 Titel:
Für diesen Vertragstyp spielt es aber sehr wohl eine Rolle, ob dem Mieter dabei irgendwas überlassen wird, dass er dann selstständig nutzen kann. Die Erlaubnis, einen Automaten an die Wand zu hängen oder irgendwo aufzustellen, stellt dann aber keine Vermietung dar, weil hier eben die Wand nicht zum eigenständigen Gebrauch, als Besitz, überlassen wird.
Dass der Gegenstand irgendwie 'benutzt' wird, trifft auch für ein Freibad, die U-Bahn oder einen Platz in der Oper zu; trotzdem wird hier nichts vermietet. Das Gleiche gilt auch für die Bemalung einer Wand. Da gibt es keinen Mietvertrag, solange lediglich das einmalige Bemalen erlaubt wird. Wird die Wand auf Zeit dafür zur Verfügung gestellt, dann wird auch vermietet.
Der 'Automatenaufstellungsvertrag" - so wird das wohl gängig bezeichnet - soll auch vom BGH als "Gestattungsvertrag" unter die "gesetzlich nicht geregelten Schuldverträge" subsumiert worden sein. Ich weiß aber noch nicht genau, wo. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 25.02.09, 09:18 Titel:
@Beitragsschreiber: Auch ich kann mir dahinter einen Mietvertrag vorstellen; so ist es ja nicht.
@Dr.Kaffee: Für ihre Fragen ist es wohl eher unwichtig, um welche Form des Vertrages es sich handelt. Das ist nur eine Pfennigfuchser-Diskussion am Rande.
Sie haben ihren Vertrag gekündigt. Wir nehmen an, fristgerecht. Niemand kann Sie zwingen, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Der Automatenbesitzer muss seinen Apparat abbauen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist.
Mir stellt sich nur die Frage: Was bedeutet "Jetzt hat B an A Vertragverlängerung von 4Wochen ab den 01.01.2010."?
Will B den Vertrag erst noch verlängert haben, oder haben Sie das schon unterschrieben? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
A hat B nichts Unterschrieben.
Die Verlängerung soll von jetzt an biegen bis 2010Jahr zum 01.01.2010 4Wochen Kündigung.
B hat den Vertrag so ausgelegt zu Günstigten für sich um A eine Nachteil zu haben.
Um das was man in den 12Monat von B an A bekommt da hätte man denn lieber garnicht aufstellen soll.
Am Anfang viel und immer wenig Geld von B.
Widerrufsbelehrung
Ich bin über mein Widerrufsrecht gemäß Abzahlungsgesetz und/oder Gesetz über Widerruf von Haustürgeschäften belehrt worden.Eine Ausfertigung dieser Automatenvereinbarung hab ich erhalten.
Kündigung
Der Aufsteler beträgt 5Jahre und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monat vor Ablauf der Vertragsdauer die Entfernung des Automaten schriftlich verlangt wird.Die Aufstellung des Gerätes erfolgt auf Kosten des Aufsteller.
Hier das was in der Verlängerung steht
Betr.Bestätigung Kündigungsfrist
in Bezug auf das mit Ihnen und unseren Herrn B am 19.02.2009 geführte Telefonnat, bestätigen wir Ihnen hiermit ab dem 1Janunar 2010 eine Kündigung von 4Wochen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.02.09, 16:17 Titel:
Das
Dr.Kaffee hat folgendes geschrieben::
So steht es im Brief drin.
kann ich eigentlich nicht glauben. Es würde die Diskussion sehr vereinfachen, wenn Sie sich Ihre Beiträge vor dem Absenden per Vorschau anzeigen lassen und sich dann etwas intensiver mit Satzbau und Grammatik beschäftigten. Lautes Vorlesen könnte ebenfalls hilfreich sein - manche Ihrer Sätze ergeben schlicht keinen rechten Sinn. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ein Vertrag der 5 Jahre läuft, endet ohne Zutun von A oder B nach 5 Jahren, danach ist der Automat zu entfernen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr, wenn nicht gekündigt wird, dann muß A kündigen - hat er getan, --> B muß den Automat entfernen.
Alles was jetzt passiert ist ein neuer Vertrag, der kann mündlich, schriftlich oder sogar nur durch schlüssiges Handeln beider Seiten vereinbart werden, schriftlich ist sicherlich vorzuziehen. Dabei brauch sich A die Bedingungen nicht diktieren lassen, wenn der Vertrag nicht passt, wird nicht unterschrieben. Wenn A nicht will, daß B weiter mit dem Automaten da bleibt, unterschreibt er nicht und schickt B samt Automaten in die Wüste. Ansonsten einigt man sich gemeinsam auf einen neuen Vertrag, wobei im vorliegenden Fall angeraten wäre, das durch jemanden verfassen zu lassen, der der deutschen Sprache fehlerfrei mächtig ist.
Das ist kein Mietvertrag für Wohnraum, muß man hier ggf. auch auf Räumung klagen oder funktioniert das nach dem Prinzip Tür auf, Automat raus, Tür zu?
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.