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Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.02.09, 16:23 Titel: 30er Zone mit Elektroauto |
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Fritz fährt mit seinem Elektroauto (Welches man selbst bei hoher Geschwindigkeit kaum hört) durch eine 30er Zone mit 50 Km/h, mit dem Zusatzschild "Lärmschutz" und wird geblitzt. Kann er dagegen Widerspruch einlegen? Denn er hat ja keinen Lärm verursacht. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.02.09, 16:42 Titel: Re: 30er Zone mit Elektroauto |
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Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Kann er dagegen Widerspruch einlegen? | Kann er. Aber das wird ihm nichts nutzen. Es sei denn, er findet irgendwo einen §, der die Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Informationsschild auf Fahrzeuge einschränkt, die bis zur vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit lauter als bei einer beliebig gewählten höheren Geschwindigkeit sind. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Peacekeeper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 22.02.09, 19:09 Titel: |
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Hauptverursacher von Geräuschen sind Abrollgeräusche von Reifen und bei höheren Geschwindigkeiten kommen noch Windgeräusche hinzu .Die Motorengeräusche sind nicht signifikant höher bei 50km/h gegenüber 30km/h _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 22.02.09, 21:34 Titel: |
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Peacekeeper hat folgendes geschrieben:: | Hauptverursacher von Geräuschen sind Abrollgeräusche von Reifen |
Ich lade Sie ein, mal in unserer Stadt einen Abend an einem der sozialen Brennpunkte zu hocken (für warme Getränke werde ich sorgen). Wenn Sie da von den Fahrzeugen unter dem Bassgedröhne von 50Cent und Sido ein Reifengeräusch heraushören, gebe ich noch einen Schokoriegel aus. |
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Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.02.09, 22:08 Titel: |
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Peacekeeper hat folgendes geschrieben:: | Hauptverursacher von Geräuschen sind Abrollgeräusche von Reifen und bei höheren Geschwindigkeiten kommen noch Windgeräusche hinzu .Die Motorengeräusche sind nicht signifikant höher bei 50km/h gegenüber 30km/h |
Hmm, das hatte ich nicht bedacht. |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 23.02.09, 18:13 Titel: |
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Hallo,
das Zusatzzeichen "Lärmschutz" soll lediglich den Fahrzeugführer über die Motivation für die Geschwindigkeitsbeschränkung informieren. Sonst hat es keinerlei Auswirkung, insbesondere hebt es die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
Selbst wenn Sie dort also mit einem tatsächlich unhörbaren Fahrzeug führen, dürften Sie nicht schneller als 30 km/h fahren.
gez. Lempel |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 23.02.09, 22:17 Titel: Re: 30er Zone mit Elektroauto |
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Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Fritz fährt mit seinem Elektroauto (Welches man selbst bei hoher Geschwindigkeit kaum hört) durch eine 30er Zone ....., mit dem Zusatzschild "Lärmschutz... |
Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | Peacekeeper hat folgendes geschrieben:: | Hauptverursacher von Geräuschen sind Abrollgeräusche von Reifen |
Ich lade Sie ein, mal in unserer Stadt einen Abend an einem der sozialen Brennpunkte zu hocken (für warme Getränke werde ich sorgen). Wenn Sie da von den Fahrzeugen unter dem Bassgedröhne von 50Cent und Sido ein Reifengeräusch heraushören, gebe ich noch einen Schokoriegel aus. |
würde bedeuten das diejenigen mit 100 durch die 30er zone brausen dürfen - schließlich würde dies die lärmbelästigung verkürzen _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.02.09, 13:56 Titel: |
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Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das Zusatzzeichen "Lärmschutz" soll lediglich den Fahrzeugführer über die Motivation für die Geschwindigkeitsbeschränkung informieren. Sonst hat es keinerlei Auswirkung, insbesondere hebt es die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
Selbst wenn Sie dort also mit einem tatsächlich unhörbaren Fahrzeug führen, dürften Sie nicht schneller als 30 km/h fahren.
gez. Lempel |
Das würde doch bedeuten, dass dann auch Zusatzschilder wie z.B. 30er Zone zwischen 22 - 6, oder Halteverbot Mo - Fr auch nichts zu sagen haben oder wie? |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.02.09, 13:59 Titel: Re: 30er Zone mit Elektroauto |
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pOtH hat folgendes geschrieben:: | Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Fritz fährt mit seinem Elektroauto (Welches man selbst bei hoher Geschwindigkeit kaum hört) durch eine 30er Zone ....., mit dem Zusatzschild "Lärmschutz... |
Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | Peacekeeper hat folgendes geschrieben:: | Hauptverursacher von Geräuschen sind Abrollgeräusche von Reifen |
Ich lade Sie ein, mal in unserer Stadt einen Abend an einem der sozialen Brennpunkte zu hocken (für warme Getränke werde ich sorgen). Wenn Sie da von den Fahrzeugen unter dem Bassgedröhne von 50Cent und Sido ein Reifengeräusch heraushören, gebe ich noch einen Schokoriegel aus. |
würde bedeuten das diejenigen mit 100 durch die 30er zone brausen dürfen - schließlich würde dies die lärmbelästigung verkürzen |
Die Aussage benutze ich jetzt als Exculpierung und gebe Gas. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 24.02.09, 14:11 Titel: |
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Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das Zusatzzeichen "Lärmschutz" soll lediglich den Fahrzeugführer über die Motivation für die Geschwindigkeitsbeschränkung informieren. |
Eben - sonst wäre ein Tempo-30-Schild mit dem Zusatz Gefahrzeichen 136 auch nur gültig wenn sich gerade Kinder auf der Straße befinden. |
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Peacekeeper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 24.02.09, 15:14 Titel: |
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Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das Zusatzzeichen "Lärmschutz" soll lediglich den Fahrzeugführer über die Motivation für die Geschwindigkeitsbeschränkung informieren. Sonst hat es keinerlei Auswirkung, insbesondere hebt es die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
Selbst wenn Sie dort also mit einem tatsächlich unhörbaren Fahrzeug führen, dürften Sie nicht schneller als 30 km/h fahren.
gez. Lempel |
Das würde doch bedeuten, dass dann auch Zusatzschilder wie z.B. 30er Zone zwischen 22 - 6, oder Halteverbot Mo - Fr auch nichts zu sagen haben oder wie? |
Hier handelt es sich dann um eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein zeitlich befristetes Halteverbot. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 24.02.09, 16:30 Titel: |
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Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Das würde doch bedeuten, dass dann auch Zusatzschilder wie z.B. 30er Zone zwischen 22 - 6, oder Halteverbot Mo - Fr auch nichts zu sagen haben oder wie? | Wenn ich mich an andere Beiträge von Ihnen und Ihr dort geschildertes Verkehrsverhalten recht erinnere, darf ich wohl zu Recht davon ausgehen, daß Sie das zum einen tatsächlich nicht wissen und zum anderen selbst dann, wenn Sie es wüßten, großzügig ignorieren würden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 24.02.09, 17:41 Titel: |
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Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben:: | Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das Zusatzzeichen "Lärmschutz" soll lediglich den Fahrzeugführer über die Motivation für die Geschwindigkeitsbeschränkung informieren. Sonst hat es keinerlei Auswirkung, insbesondere hebt es die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
Selbst wenn Sie dort also mit einem tatsächlich unhörbaren Fahrzeug führen, dürften Sie nicht schneller als 30 km/h fahren.
gez. Lempel |
Das würde doch bedeuten, dass dann auch Zusatzschilder wie z.B. 30er Zone zwischen 22 - 6, oder Halteverbot Mo - Fr auch nichts zu sagen haben oder wie? |
Ich habe nicht geschrieben, dass Zusatzzeichen in keinem Falle eine Auswirkung haben. Das wäre selbstverständlich falsch.
Statt dessen schrieb ich lediglich, dass das Zusatzzeichen "Lärmschutz" keine Auswirkung auf die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit hat.
gez. Lempel |
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