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Wer hat die Erlaubnis Videos zu veröffentlichen?

 
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fabiof
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:42    Titel: Wer hat die Erlaubnis Videos zu veröffentlichen? Antworten mit Zitat

Hi liebe Community!

Ich hoffe, das ist das richtige Forum hier. Es geht wie immer um folgenden fiktiven Fall:

Person A und Person B sind seit vielen Jahren ein Paar. Während der Beziehung kam es vor, wie sie sich gegenseitig bei sexuellen Handlungen an sich selbst und am anderen filmten.

Jetzt kommt Partner B auf die Idee, diese Videos in einem gratis Video-Broadcast zur Verfügung zu stellen. Solche Seiten kennt ja jeder Lachen

Die Aufnahmen wurden alle mit den technischen Gerätschaften von Partner B aufgenommen und sind auch nur dort gespeichert.

Nun zu meiner Frage: Darf Partner B theoretisch die Videos hochladen und somit aller Welt zugänglich machen, ohne das Partner A davon weiß oder Partner A nicht seine Zustimmung gibt? Für Partner A würde dies ja ein Verlust der Intimität bedeuten, jedoch ist Partner B im Besitz der digitalen Medien...


Vielen Dank für eure Antworten!!!
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

fabiof hat folgendes geschrieben::
Darf Partner B theoretisch die Videos hochladen und somit aller Welt zugänglich machen, ohne das Partner A davon weiß oder Partner A nicht seine Zustimmung gibt?

Nein.
A hätte, sofern er/sie erkennbar abgebildet ist, das Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz.
Selbst wenn A nicht erkennbar abgebildet wäre, käme hier wohl auch der § 201a StGB in Betracht.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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mm1366729
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag

Ich habe auch eine Frage zu Videoveröffentlichungen.

Jemand macht eine öffentlich zugängliche kostenlose Web TV Sendung bzw. mehrere tägliche Sendungen, in denen er sich in einer der Sendungen plötzlich mit einem Familienmitglied lautstark streitet und ein Aussenstehender macht eine Audio Aufnahme davon, persifliert mit einer eigens zusammengestellten Dia Show und lädt es zu einem bekannten Web Videoanbieter beginnend mit y hoch.

Die Person (der "Showmaster") hat in einem Forum Werbung für seine Sendungen gemacht, er hat Bilder von sich veröffentlicht, seine Klardaten wie z.B. seinen wirklichen Namen.

Die Person hat also ein Interesse öffentlich zu agieren. Die Streitaktion hatte den Anschein, als gehöre sie zur Show dazu. Jeder konnte es mitthören. Diese Person wurde über nebenstehenden Chat sogar darauf aufmerksam gemacht, dass er online ist. Es erfolgte keine Reaktion.

Zu dem hochgeladenen persiflierten "Video" wurden keine Klardaten angegeben außer der id, mit welcher der "Showleiter" in dem oben genannten Forum für die Sendungen Werbung machte.

Nun meint die Person (ohne dass sie es genau weiß), man habe mit dem Hochladen obiger Aufnahme zu y gegen diverse Dinge verstoßen und habe angeblich einen Anwalt eingeschalten.

Wie schaut hier die Rechtslage aus?

Vielen Dank für die kommenden Antworten!
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Auch eine öffentlich zugängliche Web-TV-Sendung unterliegt dem Urheberrecht.
Wenn ein Außenstehender die Sendung mitschneidet und veröffentlicht/verbreitet, ohne im Besitz der dafür notwendigen Nutzungsrechte zu sein, begeht er einen Urheberrechtsverstoß - und der wird i. d. R. recht teuer.

Auch wenn die Person ihre eigenen Daten und Bilder/Videos veröffentlicht, besteht dieses Recht nicht automatisch für Dritte. Hierzu bedarf es immer einem vom Urheber eingeräumten Nutzungsrecht.

Edit: Habe mal wieder nicht gründlich genug gelesen: bei reiner Wiedergabe einer Audioaufzeichnung käme es evtl. noch auf eine erforderliche Schöpfungshöhe der wiedergegebenen Texte an. Besteht die Diashow allerdings aus Teilen des Videobeitrags trifft m. E. wiederum das oben genannte zu. Es sei denn, es wäre so professionell und gut gemacht, dass daraus ein eigenes Werk entstanden wäre.
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Zuletzt bearbeitet von nordlicht02 am 24.02.09, 18:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Außenstehende vermutlich nicht die Rechte zum Verbreiten des Audiomitschnitts hatte, könnte er in der Tat gegen Rechte Verstoßen haben(Urheberrecht evtl. auch Persönlichkeitsrechte etc.).
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
.. Persönlichkeitsrechte etc.).

Geschockt An die hab ich nun garnicht gedacht Winken
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mm1366729
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Besteht die Diashow allerdings aus Teilen des Videobeitrags trifft m. E. wiederum das oben genannte zu. Es sei denn, es wäre so professionell und gut gemacht, dass daraus ein eigenes Werk entstanden wäre.


Nein, die Dia show enthielte keine Teile des Videobeitrages. Der Videobeitrag des Showmasters bestünde selbst aus Darstellungen eines Datenanbieters der keine Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben hätte.

Der Urheber hat im Prinzip kein Nutzungsrecht eingeräumt, da ihm der Dienst der Tv Webseite nicht gehört. Es würde sich um TV für jedermann handeln. Wer eine Show machen will, müßte sich dafür registrieren. Zuhörer müssen sich nicht registrieren.


Zuletzt bearbeitet von mm1366729 am 24.02.09, 18:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mm1366729
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Da Video wäre sozusagen ein eigenes Werk, dass Audiomitschnitte der TV Show enthielte.
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mm1366729
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

mm1366729 hat folgendes geschrieben::

Der Videobeitrag des Showmasters bestünde selbst aus Darstellungen eines Datenanbieters der keine Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben hätte.


Gemeint ist die Show des Showmasters, nicht das hochgeladene Video.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

mm1366729 hat folgendes geschrieben::
Da Video wäre sozusagen ein eigenes Werk,

Ob es ein eigenständiges Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Denn zunächst bedarf auch eine Bearbeitung der Zustimmung des Urhebers. Die Anforderungen an ein eigenständiges Werk sind m. W. recht hoch.

mm1366729 hat folgendes geschrieben::
dass Audiomitschnitte der TV Show enthielte.

Dann könnte evtl. der Beitrag von Gammaflyer in Betracht kommen
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Da der Außenstehende vermutlich nicht die Rechte zum Verbreiten des Audiomitschnitts hatte, könnte er in der Tat gegen Rechte Verstoßen haben


mm1366729 hat folgendes geschrieben::
Der Urheber hat im Prinzip kein Nutzungsrecht eingeräumt, da ihm der Dienst der Tv Webseite nicht gehört.

M. E. völlig irrelevant.
Ich habe auch Bilder auf Seiten diverser Bildagenturen. Die Seiten gehören mir zwar nicht, dass Urheberrecht an meinen Bildern habe ich trotzdem. Und Nutzungsrechte vergeben entweder die Agenturen oder aber ich Geschockt
Und wenn ein Dritter Bilder ohne Nutzungsrecht verbreitet/veröffentlicht wirds eben teuer für ihn.
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