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Da Person A nun ab dem 1.4. wieder Arbeit suchend ist stellt sich die Frage wonach sich das ALG berechnen würde.
Aus der Zeit des Zivildienstes?
Aus 9/12 der Zeit des Zivildienstes und 3/12 der Zeit als Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter?
Aus der Zeit als Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter?
Oder ganz anders?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.
P.S. Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum und bitte verzeiht mir eventuell vorhandene Rechtschreibfehler es ist schon spät .
Person A braucht sich wohl keine Gedanken zu machen, wie das Arbeitslosengeld berechnet werden würde. Stichworte: Anwartschaftszeit, Rahmenfrist
Statt dessen käme eher das hier in Betracht. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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