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Vorgehensweise eines Gerichtsvollziehers

 
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:44    Titel: Vorgehensweise eines Gerichtsvollziehers Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

man stellt sich vor es könnte bis zum äußersten kommen und ein Gerichtsvollzieher wird eingeschaltet von der Betroffenen. Ich glaube gehört zu habe das zu erst das sogenannte bewegliche Eigentum wie Auto etc. oder aber auch Gehalt angegangen wird.

Was nun aber wenn der Gerichtsvollzieher tatsächlich mal vor der Tür steht mit der Ausgangssituation, dass der Täter einen offiziell gemeldeten Mitbewohner (nicht verwandt oder verehelicht etc.) hat !

Wie kann man dem Gerichtsvollzieher klar machen (in welcher Form), das z.B. div. Porzellan Jahresteller einer bekannten Manufaktur, ein massiver Schreibtisch aus Kirsche etc. nicht dem Beschuldigten gehören.

Reicht hier ein Schriftstück des Mitbewohners nicht Schuldigen ?

mfg
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie kann man dem Gerichtsvollzieher klar machen (in welcher Form), das z.B. div. Porzellan Jahresteller einer bekannten Manufaktur, ein massiver Schreibtisch aus Kirsche etc. nicht dem Beschuldigten gehören.


Im Grunde genommen - gar nicht.
Der GV wird auch den Plasmabildschirm aus dem gemeinsamen Wohnzimmer pfänden.

Gruss
report
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Reicht hier ein Schriftstück des Mitbewohners nicht Schuldigen ?
Anschaffungsrechnungen auf den Namen des Mitbewohners wären da bedeutend überzeugender. Es gibt so viele Schuldner, in deren Wohnung ganz viel Kram ist, der ihnen angeblich nicht gehört. Cool Im Zweifel nimmt der Gerichtsvollzieher erst einmal alles mit bzw. klebt auf alles den Kuckuck.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wird hier im Forum sehr oft gestellt. Nutzen Sie mal die Suchfunktion mit den Wörtern "Gewahrsam" und "Drittwiderspruchsklage". Sie werden fündig werden.
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen, vielen Dank für die Antworten. Es ist allerdings alles auf dem besten Weg es auch anders und erfolgreich zu regeln, der Betroffene geht halt gerne immer mal vom schlimmsten aus.

Vielen Dank
DC
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich glaube gehört zu habe das zu erst das sogenannte bewegliche Eigentum wie Auto etc. oder aber auch Gehalt angegangen wird.
Das ist übrigens falsch. Der Gläubiger sucht sich aus, wie und ggf. wo hinein er vollstreckt. Es kommt immer darauf an, welche Infos der Gläubiger hat. Kennt er Namen und Anschrift des Arbeitgebers, pfändet er Lohn oder Gehalt. Kennt er die Bankverbindung, das Konto. Weiß er nichts, schickt er den GV gleich zum Schuldner. Der Gläubiger hat da aber die freie Auswahl.

Beste Grüße

Metzing
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