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Online Quiz analog "Wer wird Millionär"

 
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Forri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:08    Titel: Online Quiz analog "Wer wird Millionär" Antworten mit Zitat

Meine Tochter (volljährig) hat bei einem gebührenpflichtigen Onlinespiel mit vorheriger Registrierung und Akzeptanz der AGBs teilgenommen. Traurig
Sie hat die Gebühren von 15 Euro pro Spiel nicht wissentlich wahrgenommen. Mit den Augen rollen
Heute, 2 Tage später hat sie eine Email-Rechnung über 1125,-- Euro erhalten.
Laut AGBs handelt es sich bei den 15,-- Euro nicht um einen Spieleinsatz sondern um einen unkostendeckenden Beitrag.
Die Hilfe-Foren sind voll mit diversen Ratschlägen und Schilderungen, sie ist somit kein Einzelfall.
Da in den Foren sehr unterschiedliche Ratschläge gegeben werden, hätte ich von Ihnen gerne gewusst, ob es eine allgemein gültige Vorgehensweise für solche "legalen" Abzocken gibt.
Der Betreiber dieses Quiz' erklärt in den AGBs, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Können Sie mir hier zu etwas sagen?
Weil meiner Meinung nach ist das Ganze ein Glücksspiel.

Ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts dazu gefunden. Falls es hierzu bereits Threads gibt, bitte ich um den Link!

Vielen Dank! Smilie
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es ein Quiz analog zur genannten Fernsehshow ist, dann ist kein Glücksspiel.

Dennoch kann ein solcher Vertrag nichtig sein, wenn die Kosten z.B. in irgendwelchen AGB versteckt waren. Denn überraschende Klauseln gelten als unwirksam.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Forri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

DAnke für die Antwort.

Die Kosten sind bei der Registrierung im Text aufgeführt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn es ein Quiz analog zur genannten Fernsehshow ist, dann ist kein Glücksspiel.


Wäre im Einzelfall zu prüfen, ob der Wissens- oder der Zufallsanteil spielprägend ist.

Immerhin könnte ich mir vorstellen, daß es sehr wohl vom Zufall abhängt, ob die Millionenfrage lösbar ("Mit wem war Edmund Hillary auf dem Mount Everest? A. Hans Meiser B. Joe Woody C. Tensing Norgay D. Wamaputi Mobutu") oder unlösbar ("Wie ist die Frequenz eines unilateralen Higgs-Bosons während einer Zeitreise ins Jahr 812.829? A. 1.22211 Hz B. 1.22212 Hz C. 1.22213 Hz D. 1.22214 Hz") ist. Sie wird ja vermutlich vom Zufallsgenerator gezogen und nicht (wie beim TV-Quiz) vorher unveränderbar im Ablauf festgelegt.
Und dann ist das Raten wieder Glücksspiel. Winken

Abgesehen davon dürfte sich bei den typischen Abzockeseiten genug Material finden lassen, wieso eine Klage oder auch nur der Nachweis eines bestehenden Vertrages für den Anbieter höchst schwierig werden dürfte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

...war jetzt streng analogisierend natürlich von "wissbaren" Fragen ausgegangen. Winken
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Forri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Recht herzlichen Dank! Smilie
Die Antwort lässt mich doch hoffen! (M.A.Schaffrath)
Wir haben beschlossen jetzt einfach abzuwarten.

Danke, dass Sie sich Zeit genommen haben! Smilie
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