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Verfasst am: 24.02.09, 18:08 Titel: Online Quiz analog "Wer wird Millionär"
Meine Tochter (volljährig) hat bei einem gebührenpflichtigen Onlinespiel mit vorheriger Registrierung und Akzeptanz der AGBs teilgenommen.
Sie hat die Gebühren von 15 Euro pro Spiel nicht wissentlich wahrgenommen.
Heute, 2 Tage später hat sie eine Email-Rechnung über 1125,-- Euro erhalten.
Laut AGBs handelt es sich bei den 15,-- Euro nicht um einen Spieleinsatz sondern um einen unkostendeckenden Beitrag.
Die Hilfe-Foren sind voll mit diversen Ratschlägen und Schilderungen, sie ist somit kein Einzelfall.
Da in den Foren sehr unterschiedliche Ratschläge gegeben werden, hätte ich von Ihnen gerne gewusst, ob es eine allgemein gültige Vorgehensweise für solche "legalen" Abzocken gibt.
Der Betreiber dieses Quiz' erklärt in den AGBs, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Können Sie mir hier zu etwas sagen?
Weil meiner Meinung nach ist das Ganze ein Glücksspiel.
Ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts dazu gefunden. Falls es hierzu bereits Threads gibt, bitte ich um den Link!
Wenn es ein Quiz analog zur genannten Fernsehshow ist, dann ist kein Glücksspiel.
Dennoch kann ein solcher Vertrag nichtig sein, wenn die Kosten z.B. in irgendwelchen AGB versteckt waren. Denn überraschende Klauseln gelten als unwirksam. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.02.09, 20:16 Titel:
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn es ein Quiz analog zur genannten Fernsehshow ist, dann ist kein Glücksspiel.
Wäre im Einzelfall zu prüfen, ob der Wissens- oder der Zufallsanteil spielprägend ist.
Immerhin könnte ich mir vorstellen, daß es sehr wohl vom Zufall abhängt, ob die Millionenfrage lösbar ("Mit wem war Edmund Hillary auf dem Mount Everest? A. Hans Meiser B. Joe Woody C. Tensing Norgay D. Wamaputi Mobutu") oder unlösbar ("Wie ist die Frequenz eines unilateralen Higgs-Bosons während einer Zeitreise ins Jahr 812.829? A. 1.22211 Hz B. 1.22212 Hz C. 1.22213 Hz D. 1.22214 Hz") ist. Sie wird ja vermutlich vom Zufallsgenerator gezogen und nicht (wie beim TV-Quiz) vorher unveränderbar im Ablauf festgelegt.
Und dann ist das Raten wieder Glücksspiel.
Abgesehen davon dürfte sich bei den typischen Abzockeseiten genug Material finden lassen, wieso eine Klage oder auch nur der Nachweis eines bestehenden Vertrages für den Anbieter höchst schwierig werden dürfte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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...war jetzt streng analogisierend natürlich von "wissbaren" Fragen ausgegangen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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