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recht.de :: Thema anzeigen - "Wohlverhaltensperiode" darf man Kredit aufnehmen
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"Wohlverhaltensperiode" darf man Kredit aufnehmen

 
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wolke2007
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:58    Titel: "Wohlverhaltensperiode" darf man Kredit aufnehmen Antworten mit Zitat

Hallo, wo steht...gibt es eine Bestimmung/Paragraph ect., dass man während der WVP keinen Kredit aufnehmen darf,aus welchem Grund auch immer?
Bei Nachfrage mehrerer Treuhänder ergab,dass keiner dieser Personen eine konkrete Antwort geben konnte.Die Aussagen waren alle "schwammig". Also...wo kann man das nachlesen?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo, wo steht...gibt es eine Bestimmung/Paragraph ect., dass man während der WVP keinen Kredit aufnehmen darf,aus welchem Grund auch immer?


Hallo,

nirgends - dürfen darf man, ob man einen bekommt, ist die andere Sache.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

da kann man keinen Hinweis zu einer Fundstelle geben, da eine solche mir nicht bekannt ist.

Auf einem anderen Blatt steht, ob man einen solchen bekommt (SCHUFA, KWG).
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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