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Verfasst am: 24.02.09, 22:46 Titel: Da kommt was zusammen
Guten Tag!
Angenommen, Fahrer A fährt ein nicht zugelassenes Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen straßen (zwar nur 5 meter, aber getan ist getan).
Somit macht er sich ja folgender dinge Strafbar:
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß gegen das Vers.-Ges.
"Steuerhinterziehung" (mir fällt das gesetz momentan nicht ein)
Mit was für einer Strafe (in etwa) muss hier gerechnet werden und ist es möglich (dadurch, dass es eben nur 5m waren) auf eine sehr geringe strafe zu hoffen?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 25.02.09, 14:03 Titel:
Danke.
@Jens L.: Sehen sie...so einfach geht das.... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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