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Eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben

 
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Derby
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Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 13:28    Titel: Eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben Antworten mit Zitat

Eine Person erhält einen Brief zur Abgabe der EV. Hat diese jedoch 2004 bereits abgegeben. Die Angelegenheit, aus der sich die damalige Abgabe ergab, wurde bisher nicht beglichen bzw. die damalige Forderung besteht noch immer.

Die Person weiß nicht, ob die EV von damals nun noch aktiv ist, da diese ja nach drei Jahren gelöscht wird. Jedoch auch bei Nichtbegleichung der jeweiligen Forderung?

Muss die Person erneut die EV aufgrund der neuen Angelegenheit abgeben oder ist dies unnötig, da die damalige noch existiert bzw. die Angelegenheit?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, er muss die EV erneut abgeben.
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Derby
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Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht etwas mehr Details... warum ist dies der Fall?

Die Person hat bereits einen Haftbefehl erhalten, jedoch wurden alle Briefe erst viel später bekannt, da diese an eine alte Adresse gesendet wurden und nie an die tatsächliche neue.

Wenn die Person die EV abgibt, ist der Haftbefehl sofort hinfällig?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Weil ein Schuldner nur innerhalb von 3 Jahren keine erneute EV abgeben muss (wenn sich an seinen finanziellen Verhältnissen nichts geändert hat). Nach Ablauf der 3 Jahre kann ein Gläubiger die erneute Abgabe fordern. Der HB ist nach Abgabe gegenstandslos, bleibt aber drei Jahre im Schuldnerregister und Schufa solange die Forderung nicht vollständig erledigt ist.
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